Zurzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die rund 39.000 Wahlberechtigten zur Kommunalwahl am 14. September verteilt. Somit können alle wahlberechtigten Personen, die an dem Wahltag verhindert sind persönlich ins Wahllokal zu gehen, ab sofort die Briefwahlunterlagen beantragen.
Sollte jemand bis einschließlich 23. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird darum gebeten, sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, in Verbindung zu setzen. Das Wahlamt ist telefonisch unter der Nummer: 02307/965-236 zu erreichen.
Hinsichtlich der Durchführung der Briefwahl bestehen folgende Möglichkeiten:
Von überall:
- aufgedruckten QR-Code scannen und den Anweisungen folgen
- oder Briefwahlantrag unter www.bergkamen.de ausfüllen
- oder formlose E-Mail an organisation@bergkamen.de mit den persönlichen Daten und einer Telefonnummer für evtl. Rückfragen senden
- oder die ausgefüllte Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes in einem adressierten Briefumschlag an das Wahlamt schicken.
Die Briefwahlunterlagen werden dann unverzüglich an die gewünschte Adresse versendet. Diese können sowohl an die Wohnungsanschrift als auch z.B. direkt in den Urlaubsort geschickt werden. Dazu muss nur die entsprechende Adresse angegeben werden.
Persönlich im Briefwahlbüro im Ratstrakt des Rathauses (gegenüber dem Haupteingang Rat-haus):
Die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs (=Wahlscheinantrag) muss hierzu ausgefüllt und persönlich unterschrieben sein. Zu den auf der Wahlbenachrichtigung genannten Öffnungszeiten können direkt die Stimmen abgegeben werden. Da für die Kommunalwahl fünf Stimmzettel ausgefüllt werden müssen, können Wartezeiten entstehen.
Weitere Informationen zur Wahl gibt es auch im Internet unter www.bergkamen.de .
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