Verzehrempfehlung fürs Umfeld des Industriegebiets: Bezirksregierung rät vorsorglich zum Verzicht auf Blattgemüse

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Vorsicht bitte in den schraffierten Gebieten im Umfeld des Industriegebiets.

Wegen erhöhter PCB-Werte in Löwenzahnproben im Umfeld der Industriegebiete nördlich der Erich-Ollenhauer-Straße rät die Bezirksregierung Arnsberg in Abstimmung mit der Stadt Bergkamen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bis auf weiteres vorsorglich auf den Verzehr von selbst angebautem Blattgemüse in den betroffenen Stadtgebieten zu verzichten.

Betroffen sind die Stadtgebiete nördlich der Fritz-Husemann-Straße im Bereich Buchenweg, Nußbaumweg, Zum Großen Holz, Körnerstraße und einem Teilabschnitt Gartensiedlung sowie nördlich und südlich der Erich-Ollenhauer-Straße im Bereich östlich der Einmündung Binsenheide.

Weitergehende Untersuchungen notwendig
Im Rahmen des Wirkungsdauermessprogramms des LANUV wurden Ende 2019 erste Hinweise auf PCB-Einträge im Industriegebiet gefunden. Die folgenden Löwenzahnuntersuchungen in benachbarten Wohngebieten sollten Bereiche aufzeigen, in denen weitergehende Untersuchungen notwendig sind. Dazu wurde im Frühjahr 2020 an vier Messpunkten im Umfeld der Industriegebiete Löwenzahn untersucht.

An zwei von vier Messpunkten wurden sowohl für PCB als auch für dl-PCB Werte festgestellt, die den Orientierungswert für den maximalen Hintergrundgehalt in NRW überschreiten. Der ausschließlich für dl-PCB geltende EU-Auslösewert wurde jedoch unterschritten. Die Werte für PCDD/F sind an allen Messpunkten unauffällig.

Das LANUV empfiehlt in seiner Bewertung der Messergebnisse, dass vorsorglich in den betroffenen zwei Stadtbereichen auf den Verzehr von selbst angebautem Blattgemüse verzichtet werden sollte, bis Untersuchungen von Nahrungspflanzen erfolgt sind. Zu den Blattgemüsen zählen Grünkohl, Mangold, Spinat, Pflücksalat, Feldsalat, Rucola, Rübstiel, Staudensellerie, Kräuter und weitere Gemüse, von denen die Blätter verzehrt werden.

Nicht betroffen: kopfbildende Salate und Kohlsorten
Nicht betroffen sind Kopfsalat und andere kopfbildende Salate, Weiß- und Rotkohl, Blumenkohl, Rosenkohl und weitere kopfbildende Kohlsorten, Wurzel- und Knollengemüse, wie Möhren, Radieschen und Kartoffeln sowie Fruchtgemüse wie Tomaten, Salatgurken, Erbsen und Bohnen. Grundsätzlich sollten alle Obst- und Gemüsesorten vor dem Verzehr oder der Weiterverarbeitung sorgfältig gewaschen werden.

Im nächsten Untersuchungsschritt werden durch das LANUV im Laufe des Jahres 2020 Grünkohlpflanzen im Bereich der betroffenen Stadtgebiete ausgebracht. Grünkohlpflanzen nehmen als Blattgemüse stärker als andere Pflanzen Schadstoffe aus der Luft auf und erreichen dadurch höhere Belastungen. Sie werden im Rahmen des Wirkungsdauermessprogramms des LANUV daher regelmäßig als Indikatorpflanzen verwendet.

Parallel zu den Untersuchungen im Umfeld der Industriegebiete führt die Bezirksregierung Arnsberg auch unter Berücksichtigung der historischen Nutzung eine Verursacher- und Ursachenanalyse durch. Bisher wurde ein ansässiger Industriebetrieb als ein möglicher Emittent ermittelt. Erste Maßnahmen zur Minderung möglicher PCB-Freisetzungen wurden bereits umgesetzt, weitere werden geprüft.