Verkorkste Silvesternacht: Angetrunken vors Straßenschild

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von Andreas Milk
Das neue Jahr fing übel an für den 47-jährigen Malik T. (Name geändert). In der Silvesternacht bekam er Krach mit seiner Freundin – heute: Ex-Freundin. Am Neujahrsmorgen gegen fünf Uhr war er dann in seinem BMW auf dem Weg in Richtung Bergkamen, als er auf der Wasserkurler Straße in Kamen gegen die Beschilderung einer Verkehrsinsel rauschte. Der missglückte Jahreswechsel brachte ihm eine Anklage vor dem Kamener Amtsgericht ein.

Denn erstens hatte T. Alkohol getrunken: 1,01 Promille sollte später das Ergebnis einer Untersuchung lauten. Das heißt: knapp unterhalb der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 Promille). Zweitens soll er Unfallflucht begangen haben. Jedenfalls traf eine Polizeistreife bei der Nahbereichsfahndung ihn erst ein paar hundert Meter vom Unfallort entfernt in der Waldstraße an. Seinen BMW hatte T. nach einem vergeblichen Wegschiebe-Versuch – eine Achse war hinüber – an der Verkehrsinsel stehen lassen. Vorher schloss er den Wagen noch ab.

Nach Aussage von Malik T. hatte er kurz vor dem Knall eine SMS von der (Ex-) Freundin bekommen. Der Blick aufs Display habe ihn abgelenkt – und im nächsten Moment sei es dann halt passiert. Unmittelbar danach sei der Handy-Akku leer gewesen. Die Polizei zu rufen, war also nicht möglich. Und an einer Haustür zu klingeln, kam angesichts der Tages- oder besser Nachtzeit auch nicht in Frage. Gesehen habe er auf der Straße sonst niemanden.
Es war aber jemand da: eine junge Frau in einem Auto, unterwegs gemeinsam mit ihren Eltern. Ihr Vater sei ausgestiegen („ihr Frauen bleibt im Wagen!“) und auf Malik T. zu gegangen, berichtete sie im Zeugenstand. T. sei weggelaufen, habe „Kollege, Kollege!“ gerufen. Möglich, dass dieses Verhalten einem Schock geschuldet war. Beim Zusammentreffen mit der Polizeistreife in der Waldstraße zeigte sich T. kooperativ und aufgeräumt. „Einer der angenehmsten ,Kunden‘ überhaupt“, erinnerte sich vor Gericht ein Beamter. „Das kann ich nur zurückgeben“, bedankte sich Malik T. Nebenbei bestätigten die Beamten auch T.s Angaben über den leeren Handy-Akku.

Aber es half nichts: Der Richter verurteilte T. wegen fahrlässiger Trunkenheit sowie Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 50 Euro. Für ihn stand fest: Der Fahrfehler – das Ignorieren von Verkehrsinsel und Schild auf gerader Strecke wegen des aufleuchtenden Handys – wäre im nüchternen Zustand kaum passiert. Und dass eine gewisse Verwirrung nach dem Unfall zu unüberlegtem Weglaufen geführt haben könnte, hielt der Richter für unwahrscheinlich: Der Versuch, das Auto wegzuschieben, und letztlich das Abschließen des BMW zeugten von planvollem Handeln. Zur Geldstrafe kommt noch eine Führerscheinsperre: Frühestens in sieben Monaten soll T. eine neue Fahrerlaubnis bekommen können. Gegen das Urteil des Kamener Amtsrichters kann er vor dem Landgericht Dortmund Berufung einlegen.

Übrigens: Den Schaden am Schild bezifferte die Stadt Kamen auf 170 Euro.