Verfolgungsfahrt mit gestohlenem Auto auf der A2 endet mit Festnahme

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Am Freitag hatte sich ein 23-Jähriger mit der Polizei eine Verfolgungsfahrt auf der A2 geliefert. Sie endete mit einer Festnahme und einem beschädigten Streifenwagen.

Gegen 9.40 Uhr erhielt die Polizei mehrere Anrufe von Autofahrern auf der A2. Ein Fahrzeug soll im Bereich des Kamener Kreuzes in Fahrtrichtung Hannover Schlangenlinien fahren. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab, dass der Wagen gestohlen war. Mehrere Einsatzfahrzeuge konnten das Auto im Bereich der Anschlussstelle Bönen einholen. Die Polizeibeamten setzten sich mit den Streifenwagen vor das flüchtende Auto und gaben das Signal „Bitte Folgen“. Der Fahrer des gestohlenen Fahrzeugs versuchte daraufhin mehrfach eine Lücke zu finden, um an den Polizeiwagen vorbeizufahren, es gelang ihm jedoch nicht. An der Anschlussstelle Hamm fuhren die Beamten auf den Verzögerungsstreifen, um die Autobahn zu verlassen. Der Fahrer des gestohlenen Autos suchte seine „letzte Chance“ zur Flucht zu und lenkte in Richtung Hauptfahrbahn. Dabei kollidierte er mit einem Streifenwagen und wurde anschließend von weiteren Streifenwagen festgesetzt.

Der 23-Jährige weigerte sich das Fahrzeug zu öffnen, stattdessen versuchte er die Fahrt fortzusetzen, obwohl vor dem Auto ein Polizeibeamter stand. Aufgrund der weiteren Streifenwagen misslang auch dieser Versuch, sich den Beamten zu entziehen. Ein Beamter gelangte dann durch den Kofferraum in das Auto und konnte den 23-Jährigen Rumänen überwältigen und festnehmen. Dabei leistete der Fahrer Widerstand und zog sich leichte Verletzungen zu.

Nach ersten Ermittlungen hatte der Tatverdächtige das Auto (VW Golf) am heutigen Tag in Recklinghausen entwendet. Ein Drogenvortest verlief positiv. Der diensthabende Arzt entnahm eine Blutprobe. Zwei Mobiltelefone stellten die Beamten sicher. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der 23-Jährige nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Den Fahrer erwartet jetzt eine Anzeige wegen Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Einen Führerschein besitzt der aus Beckum stammende junge Mann zudem auch nicht. Strafrechtlich nennt man das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Anzeige folgt auch hier. Zu guter Letzt steht er natürlich auch in Verdacht, das Auto selber gestohlen zu haben. Auch hier wird ein Strafverfahren eingeleitet.