Verbraucherberatung warnt vor vermeintlich günstigen Finanzangeboten

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Achtung Winterschlussverkauf! In diesem Jahr gehen allerdings nicht nur Händler mit ihren vermeintlich reduzierten Waren auf Kundenfang, sondern auch die Finanzbranche. Ihr Verkaufsargument ist die Absenkung des sogenannten Höchstrechnungszinses, besser bekannt als Garantiezins. Denn dieser Zins wird zum 1. Januar 2015 von bisher 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt.

Das wirkt sich zum Beispiel auf folgende Produkte aus: klassische Kapitallebensversicherungen, staatlich geförderte Rentenversicherungen wie Riester oder die betriebliche Altersvorsorge, sonstige Rentenversicherungen, Sterbegeldversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. „Die Tatsache, dass der Garantiezins gesenkt wird, sollte aber keinesfalls Grundlage für einen übereilten Vertragsabschluss sein“, warnt Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Erstens muss ein Produkt zu den individuellen Zielen und Präferenzen des Einzelnen passen. Zweitens sind nicht alle Produkte, bei denen der Garantiezins eine Rolle spielt, überhaupt empfehlenswert. Drittens gilt der Garantiezins nur für den Sparanteil und nicht für den gesamten Beitrag. Vor dem Zuschlag bei einem vermeintlichen WSV-Finanzschnäppchen helfen folgende Tipps:

 

  • Angebote nicht immer vorteilhaft: Bevor Verträge unterschrieben werden, sollten sich Kunden deshalb erst genau informiert haben. Im Zweifel ist es besser, nächstes Jahr in Ruhe das passende Produkt zu finden, als jetzt vorschnell zu handeln. Andernfalls stellt sich eventuell im Nachhinein heraus, dass das gewählte Produkt viel zu teuer ist oder die Leistungen viel zu gering sind. Eine Fehlentscheidung kann so viel teurer zu stehen kommen, als wenn man auf die staatliche Förderung eines Jahres verzichtet oder einen geringeren Garantiezins erhält.
  • Gründe für einen Abschluss noch in 2014: Doch es gibt durchaus Situationen, die Unterschrift noch in diesem Jahr unter den Vertrag zu setzen. Nicht zögern sollte, wer sich schon – ausreichend informiert – für ein konkretes Finanzprodukt entschieden hat und dessen Planungen schon sehr weit fortgeschritten sind. Beispiele hierfür: Falls Kunden sich grundsätzlich für einen Riester-Vertrag entschieden haben, hier eine Versicherungslösung bevorzugen und auch schon das passende Produkt gefunden haben. Das sichert nicht nur den höheren Garantiezins, sondern auch die Zulage für das Jahr 2014. Ebenfalls noch in diesem Jahr tätig werden sollten Verbraucher, die etwa Beiträge und Leistungen verschiedener Gesellschaften für eine Berufsunfähigkeitsversicherung miteinander verglichen haben und auf dieser Basis ihre Entscheidung zum Abschluss schon getroffen haben.

Die Verbraucherzentrale in Kamen bietet eine persönliche Versicherungsberatung an. Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.