von Andreas Milk
Seine Schwester hatte ihn gebeten, mal nach dem Motor ihres Wagens zu schauen. Stattdessen setzte sich Florian M. (Name geändert) in den VW, setzte auf der Helmstedter Straße in Oberaden ein Stück zurück und krachte in ein geparktes Auto. Zu dem Zeitpunkt stand er – wie sich später zeigen sollte – unter Einfluss von Alkohol (rund 0,9 Promille) sowie illegalen Drogen. Führerschein: nicht vorhanden. Und nun saß er als Angeklagter im Kamener Amtsgericht.
„Ich war nicht Herr meiner Sinne“, sagte er. Das bestätigte prompt der Richter: „Die schlaueste Tat war das nicht.“ Das Polizeiprotokoll hält fest, M. sei bei der Unfallaufnahme „redselig und hyperaktiv“ gewesen. Mit seiner Schwester hat Florian M. seit jenem Vorfall Mitte Februar allerdings nur ein einziges Mal geredet. Und nicht nur das Verhältnis zu ihr ist wohl fürs erste im Eimer – auch das geparkte Auto war ein Totalschaden: gut 4.000 Euro wären für die Reparatur nötig gewesen. Der Eigentümer, als Zeuge im Gerichtssaal, hat nach eigenen Angaben noch kein Geld von der Versicherung bekommen.
Für Florian M. – vorbestraft unter anderem wegen Schwarzfahrens und Körperverletzung – gab es eine Geldstrafe in ähnlicher Größenordnung: 90 Tagessätze à 50 Euro muss er zahlen. Er akzeptierte den Richterspruch.