von Andreas Milk
Ein Ausflug von Hans K. (Name geändert) nach Bergkamen im Juli vorigen Jahres brachte dem Mann aus Hamm eine Anklage wegen Unfallflucht an der Werner Straße ein. Vor dem Kamener Amtsgericht bekam er einen Freispruch. Denn es ließ sich einfach kein richtiger Unfall feststellen – und das, obwohl der Schaden bei mehr als 4.000 Euro gelegen haben soll.
Klar ist: Am Vormittag des 29. Juli 2023 hatte K. einen Laden besucht und wollte danach mit seinem Nissan rückwärts aus einer Parkbucht fahren. Plötzlich sei da ein „leichter, dumpfer Stoß“ gewesen, erinnert er sich. Er sei wieder ein Stück vorgefahren, ausgestiegen und habe das Fahrzeugheck inspiziert: absolut nichts zu sehen. Ein Polizeifoto bestätigte das später. Wohl aber sei ein Schild, gegen das er wohl gestoßen sein könnte, „total zerkratzt“ gewesen – was aber nichts mit dem mutmaßlichen Zusammenstoß zu tun haben könne. Denn die Kratzer seien auf verschiedenen Höhen gewesen und hätten nicht zu den Abmessungen des Nissan gepasst.
Möglich also, dass der Eigentümer des Schildes die Gelegenheit nutzen wollte, länger aufgelaufene Schäden dem vermeintlichen Unfallfahrer anzukreiden. Zivilrechtliche Forderungen sind aber nie gegen Hans K. erhoben worden. Und nun ist zumindest strafrechtlich alles geklärt. Der Freispruch ist rechtskräftig.