Unerwünschte Werbeanrufe verstoßen gegen das Gesetz

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Seit einigen Wochen melden sich immer wieder Kunden bei den Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) auch in Bergkamen und berichten von dubiosen Anrufen. Die Anrufer erwecken durch fadenscheinige Formulierungen den Anschein, entweder ein Mitarbeiter der GSW zu sein oder im GSW-Auftrag Anrufe durchzuführen.

Solche nicht verlangten Werbeanrufe seien laut Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine unzumutbare und unzulässige Belästigung von Privatpersonen, betonen die GSW. Sie distanzieren sich eindeutig gegen dieses gesetzwirdirge Verhalten. „Ein Werbeanruf ist nur dann als zulässig zu betrachten, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit.“ Die GSW behalten sich die Einleitung rechtlicher Schritte vor.“

Bürger können sich erfolgreich zur Wehr setzen

Durch die Kontaktaufnahme zur Bundesnetzagentur können sich Bürger ebenfalls erfolgreich gegen die Formen des unlauteren Wettbewerbs und die damit einhergehenden Belästigungen zur Wehr setzen. Die Bundesnetzagentur nimmt Anzeigen per Formblatt (im Verbraucherbereich unter www.bundesnetzagentur.de) oder per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) entgegen. Auch eine telefonische Beratungsstelle der Bundesnetzagentur ist unter der Rufnummer 0291 / 9955-206 zu folgenden Zeiten erreichbar:  Mo. – Mi.    9:00 bis 17:00 Uhr, Do.   9:00 bis 18:00 Uhr und Fr.   9:00 bis 16:00 Uhr.

„Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur Maßnahmen und ahndet Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen.“