Tritt ins Gesicht der Freundin: Haftstrafe

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von Andreas Milk
Der Bergkamener Adil B. (Name geändert) ist 22 Jahre alt, verbüßt gerade eine Jugendstrafe und hat jetzt auch noch ein Urteil nach Erwachsenenstrafrecht bekommen: Im September 2020 hatte er nach Überzeugung des Kamener Strafrichters seine damalige Freundin misshandelt, ein halbes Jahr später eine Frau in der Nachbarschaft beleidigt. Resultat: 23 Monate Haft, dazu eine Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld an die „Ex“.

Die 31-jährige Dortmunderin war am 5. September vorigen Jahres in Adil B.s Wohnung. Es gab Streit. Adil B. sagt: Er habe sie aufgefordert zu gehen, das habe sie nicht getan; es habe eine Rangelei gegeben, sie sei gestürzt. Ganz anders die Schilderung der Frau: Adil B. habe in ihre Haare gegriffen, den Kopf heruntergezogen und ihr – barfuß – ins Gesicht getreten. Folge war ein Nasenbruch. Eine Operation war nötig.

Zwar waren die Angaben der Frau über weite Strecken unpräzise, teils auch widersprüchlich. Obendrein fand B.s Verteidiger merkwürdig, dass sie mit der lädierten Nase erst zwei Tage später ins Krankenhaus ging. Aber: Dass B. sie bewusst verletzt hatte, daran hatte der Richter keinen Zweifel. Als Zeugin sei die Dortmunderin glaubwürdig: Sie zeigte keine Belastungstendenzen, sagte zwischendurch sogar Positives über Adil B.. Das war bei der zweiten Geschädigten – der Frau aus der Nachbarschaft – anders. B. habe sie eine Hure genannt und ihr provozierende Küsschen zugeworfen, berichtete die 55-Jährige, beim Erzählen gleich wieder „auf 180“. Schwer zu glauben, dass sie – wie von ihr behauptet – in der Situation damals ruhig geblieben sein soll. Aber: Auch ihr glaubte der Richter, dass B. sich beleidigend geäußert hatte.

B.s Vorstrafenregister beginnt 2014, es umfasst gemeinschaftlichen Raub, gefährliche Körperverletzung, Einfuhr von Betäubungsmitteln. In dem Kamener Prozess um Tritt und Beleidigung hatte sein Anwalt einen Freispruch verlangt: Die Aussagen der beiden Zeuginnen waren seiner Ansicht nach nicht genug für eine Verurteilung. Sehr wahrscheinlich wird der Fall also bald das Landgericht Dortmund in zweiter Instanz beschäftigen.