Tod einer 2-Jährigen: „Eine Tragödie“, sagt auch der Staatsanwalt

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von Andreas Milk
Am frühen Abend des 19. März 2024 starb in Bergkamen die zweijährige Julia (Namen geändert) an schwersten Kopfverletzungen. Die Kleine hatte sich von der Hand ihrer Mutter losgerissen und war zur Grundstückseinfahrt von Nachbar Michail K. (52) gelaufen. Der setzte gerade mit einem Kastenwagen zurück. Julia stolperte an einer Kante, fiel, geriet unter ein Hinterrad. K. war heute, gut ein Jahr danach, vor dem Kamener Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

„Es ist eine Tragödie“, bekannte der Staatsanwalt – auch, dass er „das Verfahren gehasst“ habe. Im Verhandlungssaal war eine überschaubare Runde zusammengekommen. Der Richter hatte darauf verzichtet, Julias Eltern als Zeugen zu laden; es war auch kein Auftritt eines Gutachters mehr nötig, um festzustellen: Ja, Michail K. mag „schuldig“ sein – aber nicht in einem Maße, das eine Verurteilung des unbescholtenen Mannes als Straftäter erfordern würde.

Er selbst ließ sich noch an jenem Märzabend in die Dortmunder Psychiatrie bringen. Seine ganze Familie sei „völlig aus der Bahn“ geworfen worden, erklärte K.s Anwalt. K. selbst wurde von Angehörigen zum Prozess begleitet. Das Reden überließ er weitgehend dem Verteidiger. Am Tag nach dem Unfall habe man „zusammen geweint“, erinnert er sich. Und Julias Vater habe zu ihm gesagt: Er gebe ihm keine Schuld.
K.s Kastenwagen – ein Dienstwagen, er gehörte seinem Arbeitgeber – war geschlossen, ohne direkte Sicht nach hinten. Es gab mehrere Spiegel sowie eine nachgerüstete Kamera fürs Rückwärtsfahren. Laut einem Dekra-Gutachten hätte Michail K. – vereinfacht gesagt – überall zugleich hinschauen müssen oder doch zumindest in einem bestimmten Augenblick in einen bestimmten Spiegel, um die kleine Julia zu sehen. Und laut Straßenverkehrsordnung hätte er sich notfalls beim Zurücksetzen in seine Einfahrt von jemandem einweisen lassen müssen. Bloß: Das Fahrmanöver am 19. März 2024 war halt Routine. Und das Verhältnis zur kleinen Julia und ihrer Familie war zwar gutnachbarschaftlich, aber auch nicht so, dass das Kind regelmäßig aufs Grundstück von Michail K. gekommen wäre, wenn der abends vom Job nach Hause kam.

Juristisch endet das Ganze mit einer Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld des Angeklagten – verbunden mit einer Geldbuße. 2.000 Euro muss Michail K. binnen fünf Monaten an die Kreisverkehrswacht Unna zahlen. Sobald das getan ist, kommt der Fall – juristisch – zu den Akten.

 

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