Tipp für Azubis: BAföG-Anträge vor der Ausbildung stellen!

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Wer demnächst mit seiner Ausbildung beginnt, sollte daran denken, einen BAföG-Antrag zu stellen. Daran erinnert der Kreis. Dies gilt insbesondere für Auszubildende, die dringend auf die Leistungen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt, zum Beispiel die Mietzahlung, zu sichern.  Denn: „Wer BAföG erst nach Beginn der Ausbildung beantragt, kann bares Geld verlieren“, betont Jörg Henf vom Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis. Zwar entsteht ein Anspruch auf Ausbildungsförderung erst mit Beginn der Ausbildung, gezahlt werden kann BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung.

Zusätzlich gilt: Je vollständiger ein BAföG-Antrag eingereicht wird, umso schneller kann auch die Leistung bewilligt werden.  Nähere Informationen über förderfähige Ausbildungen, erforderliche Antragsunterlagen, Ansprechpartner und Öffnungszeiten des Amtes für Ausbildungsförderung des Kreises Unna gibt es auf der Internetseite des Kreises www.kreis-unna.de (Suchbegriff: BAföG).

Der BAföG-Antrag kann auch unter www.bafoeg-online.nrw.de ausgefüllt und dem Amt für Ausbildungsförderung übermittelt werden. Unbedingt beachten: Die Antragstellung gilt erst mit Eingang des Antrags per E-Mail, Fax oder per Post.