von Andreas Milk
Sogar der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch für den Bergkamener Wladimir F. (48, Name geändert) beantragt. Und F.s Verteidiger dann sowieso. Aber der Richter in Kamen verurteilte ihn trotzdem: 800 Euro Geldstrafe soll F. zahlen für einen Diebstahl Ende Juni bei Hornbach.
Das meiste, was F. dort mitnehmen wollte, hatte er ordentlich an der Kasse bezahlt: Sachen für rund 100 Euro. In seiner Jackentasche befanden sich beim Passieren der Kasse aber noch ein paar Bohrer, Gesamtwert: etwa 30 Euro. Seine Erklärung vor Gericht war auch erst mal einleuchtend: Er habe die Dinger schlicht vergessen. Eingesteckt hatte er sie angeblich, weil sie sich am Regal aus der Verpackung gelöst hatten und er sich an der Kasse erkundigen wollte, was sie denn kosten sollen. In den Einkaufswagen konnte er sie nicht legen, weil sie durchs Metallgitter gerutscht wären. Diese Version überzeugte zwei der drei Juristen im Saal so sehr, dass die Anträge auf Freispruch kamen.
Jurist Nummer drei – der Richter – war anderer Überzeugung: F. habe die Bohrer gestohlen. Denn: In der Jackentasche fanden sich eben nur die Bohrer, nichts sonst. Die Verpackung fehlte. Und ohne sie hätte kein Kassierer bestimmen können, wie hoch der Preis für die Ware liege. Das sei auch jedem Kunden eines Baumarktes bewusst.
Ob es bei der Geldstrafe bleibt, ist offen: Es gibt die Möglichkeit der Berufung vor dem Landgericht. Die Strafe liegt höher als ein ursprünglich nach Aktenlage ergangener, aber von F. angefochtener Strafbefehl: Dem zufolge hätte F. „nur“ 500 Euro zahlen müssen.