Wie in der Vergangenheit bereits angekündigt, ist inzwischen die zweite Testphase für die Verkehrsführung auf dem Rathausplatz in Bergkamen-Mitte angelaufen. Für den Bereich zwischen dem Kreisverkehr Töddinghauser Straße und der Straße „Am Wiehagen“ gelten ab sofort die Anforderungen einer Fahrradstraße- mit sämtlichen verbindlichen Konsequenzen für den passierenden Verkehr. Zur Verdeutlichung sind diese im Folgenden erläutert:
- Die Geschwindigkeit in einer Fahrradstraße ist mit dem Schild „Fahrradstraße“ auf max. 30 km/h begrenzt. Dafür bedarf es keiner weiteren (zusätzlichen) Geschwindigkeits- Beschilderung!
- Die Durchfahrt ist nur entsprechend der Zusatzbeschilderung erlaubt! (Busse, PKW)
- Radfahrer dürfen auf einer Fahrradstraße ausdrücklich mittig fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen sich geduldig hinter die Radfahrenden einreihen.
Da es sich erneut um eine zeitlich begrenzente Maßnahme zur Verkehrsberuhigung handelt, wurde zunächst ausschließlich die Beschilderung angebracht. Eine „vollwertige Fahrradstraße“ mit entsprechenden Piktogrammen und Markierungen kann erst im Falle einer positiven Abschlussbeurteilung auf dem Straßenkörper aufgebracht werden. Ob sich aber die Fahrradstraße durchsetzt oder das Tempo 10, wird sich erst nach Abschluss der Evaluation und Gegenüberstellung beider Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zeigen.