Telefonierender Radler erwischt: Polizist auf E-Bike schneller als Mountainbiker

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Telefonieren beim Radeln ohne Freisprechanlage ist verboten. Wer erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen. Daran erinnert die Kreispolizei aus aktuellem Anlass.

Polizeibeamte mit ihren Dienst-E-Bikes.
Polizeibeamte mit ihren Dienst-E-Bikes.

Am Mittwoch sah ein Bezirksbeamter der Unnaer Polizei, der sich mit seinem Dienstfahrrad auf Streife im Kurpark befand, einen Mountainbiker, der radelnderweise mit seinem Handy telefonierte. Er sprach den Fahrradfahrer an und klärte ihn darüber auf, dass es nicht nur im Auto, sondern auch auf dem Fahrrad verboten sei, während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren.

Mountainbiker staunte nicht schlecht

Der Radler echauffierte sich, dass der Anruf seiner Freundin sehr wichtig gewesen sei. Dann trat er in die Pedale und versuchte dem Bezirksbeamten zu entwischen. Was der Mountainbiker allerdings nicht wusste war, dass es sich bei dem Dienstfahrrad des Polizisten um ein E-Bike handelt. Und so guckte er sich mehrfach recht ungläubig um und staunte nicht schlecht, dass der Bezirksbeamte immer noch dicht hinter ihm war.

An der Industriestraße, in Höhe der ehemaligen TÜV-Akademie, gab er seine Flucht schließlich auf. Nun muss er nicht nur das Verwarnungsgeld wegen des Telefonierens während der Fahrt bezahlen, sondern bekommt zudem noch eine Anzeige wegen des Missachtens von Zeichen und Weisungen eines Polizeibeamten.

Radler zahlen weniger und bekommen keine Punkte

Die Polizei weist darauf hin, dass es nicht nur für Führer von Kraftfahrzeugen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon zu benutzen, indem hierfür das Mobiltelefon (oder der Hörer des Autotelefons) aufgenommen oder gehalten wird. Während der Verstoß bei Kraftfahrzeugführern jedoch mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige, einem Punkt auf dem Flensburger Konto und einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet wird, gilt für Radfahrer ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.