Auf den ersten Blick ist es ein saftiger Zuschlag, den die Bergkamener Tagesmütter für ihre Betreuungsarbeit künftig erhalten. Tatsächlich ist aber die Anhebung der Vergütung pro Kind und Betreuungsstunde von derzeit 4,50 Euro auf 5 Euro aus der Not geboren.
Die Jugendämter in Dortmund und Hamm zahlen mehr. Folge ist, dass bereits eine Reihe von Tagesmüttern dorthin abgewandert sind. Dieser Exodus soll gestoppt werden, weil sie dringend gebraucht werden, um auch langfristig den seit 1. August geltenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren gewährleisten zu können.
Anders als manche Kritiker hält die Geschäftsführerin des Vereins für familiäre Kindertagesbetreuung, Margarete Hackmann, den neuen Satz von 5 Euro für völlig ausreichend. „In der Regel betreut eine Tagesmutter drei bis vier Kinder an 35 Stunden in der Woche. Dann liegt ihr Monatseinkommen zwischen dem einer Kinderpflegerin und einer Erzieherin“, erklärt sie.
Eine Abwanderungsbewegung von Tagesmüttern zwischen den Kommunen des Kreises Unna erscheint unwahrscheinlich, denn die Jugendämter haben sich jetzt auf einheitliche Richtlinien für die Bezahlung von Tagesmüttern geeinigt. So gibt es beispielsweise einen 50-prozentigen Zuschuss zur Renten- und Krankenversicherung. Es gibt jetzt sogar eine Art „Lohnfortzahlung“ im Krankheitsfall. Bis zu acht Wochen im Jahr zahlen die Jugendämter die Vergütung weiter, wenn die Tagesmutter den Ausfall nicht zu vertreten hat.
Einheitlich geregelt ist jetzt auch die Frage, wer für die Verpflegung der Kinder während der Betreuungszeit zahlt. Da halten sich die Jugendämter raus. Das muss zwischen den Tagesmüttern und den Eltern privat geregelt werden. Im Normalfall werden es wohl die Eltern sein, die einen Obolus für Kost und Getränke zu entrichten haben.
Diesen neuen Richtlinien müssen jetzt noch die Jugendhilfeausschüsse der Städte und Gemeinden zustimmen. In Bergkamen ist dies bereits geschehen, und zwar einstimmig.