
Kreis erinnert: Fäll- und Schnittverbot ab 1. März
Der Kreis erinnert: Ab 1. März gilt wieder ein Fäll- und Schnittverbot – und das bis zum 30. September. Für einen kräftigen Gehölzschnitt bleiben also nur noch wenige Tage Zeit. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, Sinn […]