Akrionskreis sagt Veranstaltungen am 18. März ab

Der CORONA-Virus macht auch vor Veranstaltungen des Aktionskreises Wohnen und Leben Bergkamen nicht halt.

Deshalb sagt der Vorstand die geplanten Veranstaltungen am 18. März 2020 ab:

1. Die Jahreshauptversammlung des Vereins (18.00 – 19.00 Uhr)

2. Die Bürgerversammlung mit der UKBS zum Thema „Bebauung Rünther Marktplatz“.

Beide Veranstaltungen werden nachgeholt. Die Termine stehen noch nicht fest. Der Aktionskreis hofft, dass dies im Monat Juni möglich sein wird.




SPD Oberaden sagt Mitgliederversammlung ab

Der Vorstand der SPD Oberaden gibt bekannt, dass die für den 23. März geplante Mitgliederversammlung aufgrund der derzeitigen Lage ausfällt. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.




Bürgermeister Patrice Leclerc in der Partnerstadt Gennevilliers wiedergewählt

Patrice Leclerc, Bürgermeister von Gennevilliers (hier mit der Bergkamener Partnerschaftsbeauftragten Angelika Jorrmann-Luft beim Neujahrempfang 2020 im studio theater .

Von der französischen Partnerstadt Gennevilliers ging die Mitteilung ein, dass der bisherige Bürgermeister Patrice Leclerc, der der kommunistischen Partei Frankreichs (Parti communiste français / PCF) angehört, bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 mit 58,4% der Stimmen wiedergewählt wurde.

Mit seinem Wahlkomitee „Union des Gennevillois“ erreichte Bürgermeister Leclerc im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen.

Bürgermeister Roland Schäfer gratulierte seinem französischen Kollegen und übermittelte ebenfalls die Glückwünsche von Rat und Verwaltung.




Krisenstab der Stadtverwaltung tagt: Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie

Die Landesregierung hat am Sonntag weitere einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Bürgermeister Roland Schäfer hat auf seiner Facebook-Seite kurz danach angekündigt, dass sich der Krisenstab der Bergkamener Stadtverwaltung am Montag sich mit der neuen Lage auseinandersetzen wird.

Hier der Wortlaut der Erklärung der Landesregierung:

In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.
 
Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
 
Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.
 
Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.
 
Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.
 
Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.
 
Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“
 
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.




Zahl der Corona-Fälle im Kreis Unna auf 19 gestiegen

Dem Kreis-Gesundheitsamt sind zwei neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Beide Personen kommen aus Schwerte. Es handelt sich um Rückkehrer aus vom Robert-Koch-Institut definierten Corona-Risikogebieten. Die Kontaktpersonen sowie die Infektionswege werden derzeit ermittelt. Kreisweit ist die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen damit auf 19 angestiegen.

Hinweise für Urlaubsrückkehrer
Der Krisenstab des Kreises Unna schließt sich der Aufforderung von Bundesgesundheitsminister Spahn in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie an und bittet Urlaubsrückkehrer um besondere Umsicht. Wer innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, Österreich oder der Schweiz war, für den gilt: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen nach Ihrer Rückkehr zu Hause, unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.

Es handelt sich bei der Aufforderung um eine dringende Bitte. Eine gesetzliche Anordnung gibt es zurzeit nicht. Deshalb kann der Kreis Unna dazu auch keine Bescheinigungen zur Verfügung stellen. Ansprechpartner für die Rückkehrer ist mit Hinweis auf die Empfehlung des Bundesgesundheitsministers der jeweilige Arbeitgeber. Urlaubsrückkehrer sollten sich zunächst telefonisch mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen.
– Birgit Kalle –




Drei neue Coronavirusflälle im Kreis Unna – Kreisverwaltung schließt am Mittwoch seine Pforten

Am heutigen Samstag sind drei neue Coronavirus-Fälle im Kreis Unna hinzugekommen. Die neu infizierten Personen kommen aus Lünen, Fröndenberg/Ruhr und Selm. Die Infektionswege und Kontaktpersonen werden derzeit noch ermittelt. Klar ist soweit, dass es sich bei den Personen aus Lünen und Selm um Reise-Rückkehrer aus einem Risikogebiet handelt.

Damit steigt die Zahl der Coronavirus-Fälle im Kreis Unna auf 17. In Bergkamen liegt die Zahl der infizierten konstant bei sieben.

Kreisverwaltung schließt ab Mittwoch, 18. März
Aus Sicherheitsgründen und um das Infektionsrisiko zu minimieren, bleiben alle Dienst- und Nebenstellen der Kreisverwaltung ab Mittwoch, 18. März bis auf Weiteres für den gesamten Publikumsverkehr geschlossen. Anliegen bearbeiten die Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail.

Die Verwaltungsspitze trifft sich am Montagmorgen, um alles weitere zu besprechen. Dabei geht es auch um die Frage, wie zwingend notwendige Dienstleistungen z.B. KFZ-Zulassungen oder die Erteilung von Aufenthaltstiteln nach vorheriger Terminabsprache abgewickelt werden können.

Zudem schließt sich der Kreis Unna der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums an, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, wenn sie aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehren, sich freiwillig für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Das ist eine Sicherheitsmaßnahme für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Unna.




Krisenstab tagt im Rathaus: Alle Veranstaltungen – auch private – sind ab sofort untersagt

Aufgrund von drei neuen Erlassen und Weisungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Thema Coronavirus, die heute veröffentlicht worden sind, ergibt sich für den Krisenstab der Stadtverwaltung eine neue Bewertung der aktuellen Situation.

Daraus ergeben sich folgende Notwendigkeiten zum Schutz der Bevölkerung:

Alle Veranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl ab sofort untersagt! Das gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen. Dies ist durch die beigefügte Allgemeinverfügung angeordnet worden und gilt auch für den bereits morgen geplanten Trödelmarkt auf dem Poco-Parkplatz.

Geschlossen bleiben städtischen Einrichtungen, das meint alle Sporthallen, die Jugendheime, die Anlaufstelle Streetwork, den Treffpunkt, die Stadtbibliothek, das Stadtmuseum, die Kunstgalerie Sohle 1 sowie alle Angebote der Musikschule, der Jugendkunstschule sowie der Volkshochschule.

Die Sprechzeiten des Rathauses bleiben zunächst unverändert. Weiter bleibt die dringende Aufforderung bestehen, das Rathaus nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten aufzusuchen.

Konkretisiert wird durch die aktuelle Erlasslage, dass die Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen und Schulen nur für einen eng begrenzten Personenkreis vorzuhalten sind. Betreut werden Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten und durch Bescheinigung des jeweiligen Arbeitsgebers den notwendigen Nachweis erbringen, dass sie unabkömmlich sind und keine private Betreuung möglich ist.

Dazu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Ein entsprechender Vordruck für diesen Nachweis wird auf der städtischen Homepage www.bergkamen.de bereit gestellt. Nicht erwerbstätige Erziehungsberechtigte haben ab Montag generell keinen Anspruch mehr auf eine Betreuung für ihre Kinder in der KiTa oder in der Kindertagespflege.

Bürgermeister Roland Schäfer lädt für den kommenden Montag die Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch ein, wie mit den anstehenden Rats- und Ausschusssitzungen umzugehen ist. Bereits jetzt steht fest, dass zurzeit Besuche der Ortsvorsteherin und der Ortsvorsteher zu Alters- und Ehejubiläen mit Rücksicht auf diese Risikogruppe nicht erfolgen werden.

Die Gültigkeit der oben beschriebenen Maßnahmen besteht zunächst bis zum 19.04.2020.




Keine neuen Corona-Fälle im Kreis Unna – Die sieben von Donnerstag sind Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet

Im Kreis Unna kommen am heutigen Freitag laut Gesundheitsamt keine neuen Corona-Fälle hinzu.

Dennoch verändert eine Korrektur die Zahlen aufgrund eines Übertragungsfehlers: In Werne gibt es keinen positiven Corona-Fall.

Bei den gemeldeten neuen Fälle von Donnerstag ist inzwischen klar, wo sich die neue Infizierten angesteckt haben: Es sind Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet.

Mit den neuen Fällen kommen auch neue Kontaktpersonen hinzu. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit in rund 600 Fällen, in denen ein Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person im Raum steht.

Kreis schließt alle Berufskollegs und Förderschulen

Das NRW-Schulministerium hat entschieden, dass alle Schulen ab Montag bis zum Beginn der Osterferien geschlossen bleiben. Das betrifft auch die Förderschulen und Berufskollegs des Kreises Unna.

Von der Entscheidung der Kreisverwaltung betroffen sind rund 9.330 junge Menschen an fünf Berufskollegs. Dabei handelt es sich um das

  • Hansa Berufskolleg Unna
  • Hellweg Berufskolleg Unna
  • Märkische Berufskolleg Unna
  • Freiherr-vom-Stein Berufskolleg Werne und das
  • Lippe Berufskolleg Lünen.

Knapp 1.240 Kinder und Jugendliche besuchen die Förderschulen des Kreises. Die Schulen sind die

  • Karl-Brauckmann-Schule in Holzwickede
  • Friedrich-von Bodelschwingh-Schule in Bergkamen
  • Sonnenschule in Kamen
  • Regenbogenschule (Standorte in Bergkamen und Fröndenberg)
  • Förderzentrum Unna sowie das
  • Förderzentrum Nord (Standorte in Lünen und Selm).

Übergangsregelung: Bis Dienstag, 17. März bleibt der Schülerspezialverkehr aufrecht erhalten. In den Schulen stehen Ansprechpartner zur Verfügung, die Kinder und Jugendliche vor Ort betreuen.
Hinweis: Diese Regelung gilt nicht für die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, die bereits geschlossen ist.




Rentenversicherungsstelle im Rathaus vorübergehend geschlossen

Die Rentenversicherungsstelle der Stadt Bergkamen bleibt in der Zeit vom 18. März bis einschließlich 23. März geschlossen.

Ab Dienstag, 24. März, bietet die Rentenversicherungsstelle im Erdgeschoss des Rathauses (Zimmer 9) wieder regelmäßig zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr und montags und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr) Beratungen rund um das Thema gesetzliche Rente an.




Aktuelle Information zum Corona-Virus von der Stadt Bergkamen

Das Coronavirus schränkt das öffentliche Leben in Deutschland mehr und mehr ein. Das Rathaus der Stadt Bergkamen bleibt allerdings zunächst uneingeschränkt geöffnet. Trotzdem werden die Bürgerinnen und Bürger derzeit gebeten, das Rathaus und städtische Dienststellen nur in wirklich dringenden Angelegenheiten aufzusuchen. Dies minimiert die Ansteckungsgefahr für Besucherinnen und Besucher und für die städtischen Beschäftigten. Viele Anliegen können auch per Telefon oder E-Mail geklärt werden. Formulare und Anträge müssen nicht persönlich abgegeben werden. Der Briefkasten des Rathauses wird mehrmals täglich geleert, die fristgerechte Abgabe der Dokumente wird dokumentiert.

Ein neuer Erlass der Landesregierung regelt den Umgang mit Großveranstaltungen. Demnach sollen die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern grundsätzlich absagen. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten. Daher sind zuletzt auch städtische Veranstaltungen abgesagt worden.

Die Stadt empfiehlt für Veranstaltungen im privaten Bereich, vor allem zum Schutz von Risikogruppen, in der Regel ebenso zu verfahren. Alle Mitbürgerinnen und –bürger, die zu einer Risikogruppe gehören, sind aufgefordert, in eigener Verantwortung zu beurteilen, welche sozialen Kontakte wahrgenommen werden.

Veranstalter und Vermieter von privaten Festsälen werden aufgefordert, sich mit dem Ordnungsamt, Herrn Brüggenthies, 02307/965-473, in Verbindung zu setzen, damit die notwendigen (Schutz-)Maßnahmen erörtert werden können.

Wer gehört nach dem Robert-Koch-Institut (RKI) zur Risikogruppe:

  • Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz). Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt gehen.
  • Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
  • Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.
  • Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.
  • Welche Kombination von Risikofaktoren mit weiteren (Lebens-)Umständen ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 darstellen, ist noch nicht hinreichend bekannt.

Kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf

  • Schwangere scheinen nach bisherigen Erkenntnissen aus China kein erhöhtes Risiko gegenüber nicht schwangeren Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus zu haben.
  • Bei Kindern wurde bislang kein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf berichtet.

Was sollten Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf beachten

  • Besonders wichtig ist die größtmögliche Minderung des Risikos einer Infektion, zum Beispiel durch allgemeine Verhaltensregeln (Hände waschen, Abstand halten zu Erkrankten) und weitere Maßnahmen der Kontaktreduktion (ausführlich beschrieben in Referenz 2: COVID-19: Optionen für Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in Gebieten, in denen vermehrt Fälle bekannt wurden )
  • Wichtig ist auch eine aktive Information über das Krankheitsbild, die bei der frühzeitigen Selbsterkennung von Symptomen helfen kann.
  • Erkrankte sollten rasch Kontakt aufnehmen zur Hausarztpraxis oder telefonisch zu anderen beratenden Stellen:
    • Beratung hinsichtlich individueller Maßnahmen
    • Beratung hinsichtlich labordiagnostischer Abklärung von COVID-19
  • Wenn in der näheren Umgebung (z.B. im privaten oder beruflichen Umfeld) Fälle von COVID-19 bekannt werden, sollte dies ebenfalls entsprechend mitgeteilt werden, um gezielte diagnostische Maßnahmen zu beschleunigen.



Bergkamener SPD sagt ihren Frühlingsempfang am 22. März ab

SPD-Stadtverbandsvorsitzender Andrè Rocholl

Die Bergkamener SPD hat ihren Frühlingsempfang am Sonntag, 22. März, auf der Ökologiestation abgesagt.

Dazu Stadtverbandsvorsitzender Andre Rocholl:

„Aus Verantwortung gegenüber unseren Gästen und allen, die es schlimmer treffen kann als uns selbst, haben wir beschlossen, den diesjährigen SPD-Frühlingsempfang am 22.03. abzusagen. Wir hoffen, die Veranstaltung zu einem späteren Termin im Jahr nachholen zu können.

Bei der Entscheidung haben wir uns von den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts leiten lassen. Die Empfehlungen besagen unter anderem, dass man auf alle Veranstaltungen verzichten sollte, die nicht unbedingt lebensnotwendig sind. Gerade auch vor dem Hintergrund erster bestätigter Infektionen in Bergkamen sollte jeder dabei mithelfen, weitere Ansteckungen zu verlangsamen. Hier sehen wir uns in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Wir müssen fest davon ausgehen, dass auch einige von denen, die gerne gekommen wären, Personen in ihrem familiären Umfeld haben, die zur absoluten Risikogruppe gehören.

Wir bitten um Verständnis für die Absage zum jetzigen Zeitpunkt.“