Neue Coronaschutzverordnung: Was geht und was geht nicht

Viel ist über die neuen Lockdown-Regeln veröffentlicht worden, die am Mittwoch, 16. Dezember, gelten. In den Sozialen Medien werden aber immer wieder Fragen gestellt: Was bleibt offen und was wird geschlossen, was ist erlaubt und was ist verboten? Deshalb veröffentlichen wir diese recht umfangreiche Liste zu den neuen Regelungen (Die aktuelle Coronaschutzverordnung gibt es hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-12-14_coronaschvo_ab_16.12.2020_lesefassung.pdf:

Kontaktbeschränkungen

  • Grundsätzlich bleibt es dabei: Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht dazugezählt.
  • Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt.

Religiöse Feiern

  • Es bleibt bei der bewährten Vorgehensweise, dass die Religionsgemeinschaften ihre internen Veranstaltungsregeln an das verschärfte Infektionsgeschehen anpassen. Dabei ist vor Ort auch über die Frage zu entscheiden, ob das lokale Infektionsgeschehen Gottesdienste etc. in Präsenz überhaupt zulässt. Die örtlichen Behörden können im Einzelfall aber auch Anordnungen treffen, wenn besondere Infektionsgeschehen das erfordern.

Handel

  • Grundsätzlich wird der Einzelhandel geschlossen. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs; das sind
    • der Lebensmitteleinzelhandel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte,
    • Wochenmärkte für Verkaufsstände mit dem Schwerpunkt Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs,
    • Apotheken, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Babyfachmärkte und Drogerien,
    • Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,
    • Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,
    • Futtermittelmärkte und Tierbedarfsmärkte,
    • Verkauf von Weihnachtsbäumen sowie Schnitt- und schnell verderblichen Topfblumen
    • Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden und – beschränkt auf den Verkauf von Lebensmitteln – auch für Endkunden.
  • Zulässig bleiben auch für die geschlossenen Läden der Versandhandel und die Auslieferung bestellter Waren. Die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist ebenfalls zulässig, wenn sie unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.
  • In Geschäften, die sowohl Güter des täglichen Bedarfes als auch andere Sortimente anbieten, gilt genau wie im Frühjahr Folgendes: Liegt der Schwerpunkt bei den Gütern des täglichen Bedarfs, dürfen die Geschäfte insgesamt öffnen, ihre sonstigen Sortimente aber auch nicht ausweiten. Liegt der Schwerpunkt in den anderen Sortimenten, dürfen nur die täglichen Bedarfsgüter verkauft werden, die anderen Sortimente aber nicht.
  • Die Abgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen (zum Beispiel durch die Tafeln) bleibt gestattet.

Dienstleistungen

  • Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, auch Friseure), sind untersagt.
  • Davon ausgenommen sind weiterhin medizinisch notwendige Leistungen von Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischen Fußpflegern, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustikern, Optikern oder orthopädischen Schuhmachern.
  • Sonstige Handwerker- und Dienstleistungen, die den Mindestabstand einhalten und nicht ausdrücklich verboten sind, bleiben zulässig. Es dürfen dabei aber auch keine anderen Waren verkauft werden als im zulässigen Einzelhandel oder mit der Handwerksleistung/Dienstleistung unmittelbar verbundenes Zubehör.
  • Grundsätzlich verboten sind bestimmte Freizeitdienstleistungen (Spielhallen, Sonnenstudios, Saunen etc.).

Pflegeheime

  • In Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen der Eingliederungshilfe/Behindertenhilfe werden die Test- und Hygieneregeln nochmal verschärft. Besucher müssen grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Ihnen soll soweit möglich vor dem Besuch ein Schnelltest empfohlen und angeboten werden. Beschäftigte müssen alle drei Tage getestet werden und beim direkten Kontakt etwa mit Pflegebedürftigen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner sind regelmäßig zu testen.

Bildungseinrichtungen und Bibliotheken

  • Der Unterricht an Hochschulen, Pflegeschulen und allen anderen Bildungseinrichtungen ist mit Ausnahme wichtiger, nicht verschiebbarer Prüfungen nur noch im Fernunterricht gestattet.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zur Vorbereitung zwingend zu erfolgender Prüfungen dienen. Hier sind die Hygiene- und Infektionsregeln der Coronaschutzverordnung zu beachten.
  • Bibliotheken dürfen nur noch Ausleihen zur Bearbeitung und Vorbereitung von termingebundenen Prüfungsleistungen ermöglichen.
  • Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen zulässig und ansonsten untersagt.

Sport, Freizeit, Pyrotechnik und Reisen

  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig. Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf. Zulässig bleibt damit nur noch die sportliche Bewegung alleine oder zu zweit in der „freien Natur”.
  • Auch Angebote des Rehabilitationssports sind in der aktuellen Infektionslage nicht mehr vertretbar.
  • Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken sind untersagt. Damit bleiben nur beruflich veranlasste Übernachtungen zulässig.
  • Der Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist ebenso untersagt wie der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum unabhängig von der Uhrzeit.
  • Der Verkauf von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik ist verboten.

Versammlungen und Veranstaltungen

  • Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen bis zum 10. Januar 2021 untersagt.
  • Am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 gilt ein Versammlungs- und Ansammlungsverbot – auch für Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz.
  • Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die der Grundversorgung der Bevölkerung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht auf einen Zeitraum nach dem 10. Januar 2021 verlegt werden können. Hierzu gehören zum Beispiel Aufstellungsversammlungen von Parteien zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu sowie Blut- und Knochenmarkspendetermine.



Land kündigt Lockdown an: Ab Montag ab Klasse 8 nur noch Unterricht auf Distanz

Das Land NRW kündigt an, auf das erneut explodierende Infektionsgeschehen und die angespannte Lage auf den Intensivstationen reagieren zu wollen. Das gesellschaftliche Leben soll ab dem 14. Dezember bis zum 10. Januar so weit wie möglich heruntergefahren werden. Entschieden werden soll das auf einer möglichst kurzfristig anberaumten Konferenz der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin. Mehr dazu beim Land NRW.

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat heute bereits folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung veröffentlicht:

  • Der Betrieb von Kindertagesstätten soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum reduziert werden.
  • Eine Betreuungsgarantie gilt aber und es wird kein Betreuungsverbot wie im Frühjahr ausgesprochen.
  • Das Ministerium appelliert an Eltern und Familien das Betreuungsangebot nur bei absoluter Notwendigkeit zu nutzen.

 Zur Meldung des Familienministeriums

Auch das NRW-Schulministerium hat Informationen zum Schulbetrieb zur Verfügung gestellt. Ab Montag, 14. Dezember gilt:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
  • Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen.
  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Zum NRW-Schulministerium




Zuschuss vom Land: Abwassergebühr wird 2021 nochmals um 30 Euro günstiger

Bereits im November hatte der Bergkamener Stadtrat eine Senkung der Abwassergebühren beschlossen. Jetzt wird es noch günstiger. Denn das Land wird Bergkamen aller Voraussicht nach rund 500.000 Euro als „Ausgleich außergewöhnlicher Härten bei der Erhebung von Abwassergebühren“ überweisen.

Bekanntlich gehören die Bergkamener Abwassergebühren zu den höchsten in NRW. Daran wird auch die Ausgleichszahlung wenig ändern. Immerhin spart ein Musterhaushalt mit vier Personen, einem Frischwasserverbrauch von 180 Kubikmetern im Jahr und einer versiegelten Fläche von 120 Quadratmetern weitere 30 Euro in 2021 zusätzlich zu den bereits im November beschlossenen 15,60 Euro.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag seine Gebührensatzung entsprechend angepasst.




Stadtrat ehrt Harald Sparringa, Elke Middendorf und André Rocholl

Bürgermeister Bernd Schäfer ehrte am Donnerstag Elke Middendorf, Harald Sparringa und Andrè Rocholl (v. r. ).

Nicht nur die Ernennung Roland Schäfers zum Ehrenbürgermeister, sondern auch drei weitere Ehrungen standen am Donnerstag auf dem Programm des Bergkamener Stadtrats.

Harald Sparringa (Bündnis 90 / GAL) gehört seit 30 Jahren dem Rat der Stadt Bergkamen und ist auch weiterhin aktives Ratsmitglied. Für seine außergewöhnlichen Leistungen für die Stadt Bergkamen zeichnete ihn Bürgermeister Bernd Schäfer mit dem Ehrenring der Stadt Bergkamen aus.

Elke Middendorf (CDU) wurde 1994 zum ersten Mal in den Rat der Stadt Bergkamen gewählt. Zur Kommunalwahl 2020 trat sie in Bergkamen nicht mehr an. Sie kandidierte allerdings erfolgreich für den Kreistag. Dort ist sie 2. Stellvertretende Landrätin. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Stadtrat ernannte Bürgermeister Bernd Schäfer sie zum Ehrenratsmitglied.

André Rocholl (SPD) gehört seit zehn Jahren dem Stadtrat an. Für seine kommunalpolitischen Leistungen zeichnete ihn Bürgermeister Bernd Schäfer mit der Silbermedaille der Stadt Bergkamen aus.




Bergkamener Stadtrat ernennt Roland Schäfer zum Ehrenbürgermeister

Nach einstimmigen Beschluss des Stadtrats ernannte Bernd Schäfer seinen Vorgänger Roland Schäfer (l.) zum Ehrenbürgermeister.

Roland Schäfer hätte sicherlich einen wesentlich feierlichen Rahmen verdient, als sein Nachfolger im Amt Bernd Schäfer ihn am Donnerstag nach einstimmigem Beschluss des Stadtrats zum Ehrenbürgermeister ernannt hatte. Ein Titel, der ihm übrigens bis auf den großen Weihnachtsstern und der Urkunde, die er aus den Händen seines Nachfolgers erhielt, keinerlei materielle Vorteile bringt.

Und auch die Begründung zu dieser Ehrenbezeichnung klingt sehr bürokratisch: Wer mindestens 15 Jahre lang hauptamtlicher Bürgermeister war, erhält laut Satzung der Stadt Bergkamen die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“. Roland Schäfer hat es immerhin auf über 22 Jahre gebracht. Davor war er Bergkamener Stadtdirektor. Zum ersten Mal hat der Stadtrat ihn 1989 in dieses Amt gewählt.

Es war eine gute Wahl, wie sich schnell herausstellte. Damals vor über 30 Jahren stand Bergkamen finanziell und politisch dank der Folgen der sogenannten „BBG-Affäre“ am Abgrund. Wegen seiner guten Verbindungen zum Düsseldorfer Innenministerium und der Bezirksregierung hat er wesentlich dazu beigetragen, die Stadt wieder in ruhigeres Fahrwasser zu bringen.

Aussichtslos waren allerdings seine Bemühungen, den Abbau von über 10.000 Bergbauarbeitsplätzen zu verhindern. Das hatte er schon zu einem Zeitpunkt erkannt, als viele glaubten, die Bergkamener Zechen wären noch zu retten. Deshalb setzte er früh auf das, was „Strukturwandel“ genannt wird. Also die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen.

Dieser Prozess dauert an. Die Arbeitslosigkeit ist immer noch hoch, das Einkommen der Bergkamenerinnen und Bergkamener befindet im Landesvergleich ganz unten. Dies sieht man allerdings der Stadt allerdings nicht an.

Auf seiner Homepage beschreibt Roland Schäfer selbst die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Arbeit in Bergkamen als Bürgermeister und davor als Stadtdirektor:

  • die Kommunalisierung der Versorgung mit Strom, Erdgas, Fernwärme, Telekommunikation und Trinkwasser durch Gründung interkommunaler Stadtwerke sowie Kommunalisierung der Straßenreinigung und der Abfallentsorgung durch Gründung eines Eigenbetriebes. Aktuell laufen die Anstrengungen zur kommunalen Breitbandversorgung der Stadt, ebenfalls durch einen neu gegründeten Eigenbetrieb
  • die Bewältigung des Strukturwandels insb. durch Wiederbelebung von Industrie- und Zechenbrachen, wie etwa dem Erfolgsbeispiel „Marina Rünthe“ und dem laufenden Großprojekt „Wasserstadt Aden“, sowie Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben
  • Abbau des Finanzdefizits durch konsequente Haushaltskonsolidierung und Rückführung der Verschuldung
  • Verbesserung von Bürgerorientierung und Servicequalität der Verwaltung, u.a. durch Einrichtung des Bürgerbüros sowie durch Einsatz von Internetdiensten und sozialen Medien
  • Beginn noch laufender aktueller Großprojekte, wie der Neubau eines GSW-Ganzjahresbades mit Außenbereich, die Vorbereitung der IGA 2027 und der Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes sowie Vorüberlegungen zu einem Neubau des Rathauses

Dies alles hätte bei einer feierlichen Ernennung zum Ehrenbürgermeister erwähnt und auch gefeiert werden können. Corona machte dies aber am Donnerstag nicht möglich.




Pufke: Bund und Land gleichen Ausfälle für Bergkamen bei der Gewerbesteuer mit 9,4 Mio. Euro aus

Marco Morten Pufke. Foto: Mira Hampel

Die Corona-Pandemie hat die Kommunen stark belastet. Grund dafür sind insbesondere weggebrochene Gewerbesteuereinnahmen. Das gilt auch für Bergkamen. Mit 2,72 Milliarden Euro gleichen das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund den Kommunen diese Mindereinnahmen aus. Bergkamen soll laut einer Mitteilung des CDU-Kreisvorsitzenden Marco Morten Pufke aus diesem Topf rund 9,4 Millionen Euro, den zweithöchsten Betrag im Kreis Unna errhalten.

Die Bescheide sind verschickt, das Geld wird den Kommunen kurzfristig ausgezahlt. Dazu erklärt Marco Morten Pufke, Vorsitzender der CDU Kreis Unna: „Die NRW-Koalition steht felsenfest hinter den Kommunen, in diesen harten Zeiten noch mehr als sonst. Daher freue ich mich, dass die Landesregierung diese Finanzhilfe gemeinsam mit dem Bund auf die Beine stellen konnte und sie so schnell ausgezahlt werden kann.“

Die Städte und Gemeinden im Kreis Unna erhalten insgesamt über 37 Millionen Euro. Dazu Pufke: „Die Beträge reichen von knapp 300.000 EUR für Selm bis fast 13 Mio. EUR für Lünen. So können die Leistungen der Städte und Gemeinden aufrechterhalten und wichtige Investitionen getätigt werden. Letzteres ist auch für die Wirtschaft in der Region von großer Bedeutung.“

 

Bergkamen 9.432.918 EUR
Bönen 604.576 EUR
Fröndenberg/Ruhr 970.034 EUR
Holzwickede 3.714.868 EUR
Kamen 458.298 EUR
Lünen 12.991.222 EUR
Schwerte 4.025.774 EUR
Selm 296.034 EUR
Unna 4.236.458 EUR
Werne 611.245 EUR
gesamt 37.341.427 EUR

Pufke weiter: „n diesem Jahre erhalten die Kommunen neben dieser Finanzhilfe noch die Rekordsumme von 12,8 Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Darüber hinaus werden die Kommunen dauerhaft durch die Übernahme der Kosten der Unterkunft mit rund einer Milliarde Euro jährlich entlastet. Auch investiert die Landesregierung rund eine Milliarde Euro mehr in die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, der Bund steuert 630 Millionen Euro dazu. Über die NRW.BANK werden weitere Unterstützungsprogramme bereitgestellt, um die finanzielle Versorgung der Kommunen in der aktuellen Krise zu gewährleisten.“

 

 

 




Kostenlose FFP-2-Masken für Menschen ab 60 und mit Vorerkrankungen

Oliver Kaczmarek

Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird die Bundesregierung noch in diesem Monat mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen mit FFP-2-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen noch im Dezember jeweils 15 der gut schützenden Mund-Nasen-Masken erhalten. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mitteilt, plant das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabe der Masken noch vor den Weihnachtsfeiertagen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Vorteil einer FFP-2-Maske liege auf der Hand, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek: „Sie schützt nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst.“

In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein.

Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.




Impfzentrum Kreis Unna: Bis Weihnachten soll alles fertig sein

Die Kreissporthalle II an der Plantanenallee in Unna. Foto Anita Lehrke / Kreis Unna

53 Impfzentren sollen in NRW entstehen. Auch im Kreis Unna laufen die Planungen für ein Impfzentrum bereits auf Hochtouren: In der neuen Kreissporthalle II an der Platanenallee werden fünf Impfstraßen eingerichtet. Ziel ist, noch vor Weihnachten alles fertig zu haben, um mit den Impfungen beginnen zu können, sobald der Impfstoff bereitgestellt werden kann.

„Der Kampf gegen die Corona-Pandemie hat für mich oberste Priorität“, sagt Landrat Mario Löhr. „Die Impfung bedeutet für viele Menschen Hoffnung auf das Ende der globalen Pandemie. Wir im Kreis Unna unterstützen das Land bei der gewaltigen Aufgabe gerne, viele Millionen Menschen gegen das Virus zu impfen und die dafür notwendigen Strukturen zu schaffen.“

Praktische Lösungen gefragt
Konkret soll im Kreis Unna ein Impfzentrum entstehen. Auch mobile Einheiten sollen eingesetzt werden, um Personen zu impfen, die nicht ins Zentrum kommen können. Als Standort des Impfzentrums ist die neue Kreissporthalle an der Platanenallee in Unna ausgewählt worden. Der Vorteil: Das Gebäude gehört dem Kreis Unna, ist barrierefrei und Erfahrungen aus dem Aufbau des benachbarten Testzentrums lassen sich dabei verwerten.

Die Kreissporthalle ist zwischen 2017 und 2019 neu errichtet worden. Im Frühjahr 2019 konnte sie zum ersten Mal genutzt werden. Neben der Kreissporthalle steht ein großer Parkplatz zur Verfügung. Auf rund 1.600 Quadratmetern sollen fünf Impfstraßen entstehen. Das heißt, dass an fünf Plätzen gleichzeitig Impfungen vorgenommen werden können. Außerdem wird es Einlasskontrollen, einen Anmeldebereich und einen Raum zur Nachbeobachtung geben.

Impforganisation
Während das Land NRW verantwortlich für den Gesamtprozess, die Lagerung und Distribution des Impfstoffs ist, kümmert sich der Kreis Unna um das Personal für die Registrierung der Impflinge, Sicherheitsmaßnahmen vor Ort und das Gebäude.

Auch die Kassenärztliche Vereinigung hilft, die Mammutaufgabe zu stemmen: Sie stellen das medizinische und nichtärztliche Fachpersonal zur Impfung und Dokumentation, verantworten die medizinisch-fachliche Leitung und stellen die Aufklärungs- und Einwilligungserklärungen zur Verfügung. Auch die Hard- und Software zur Erfassung und Verarbeitung der Patientendaten kommt von dort, ebenso wie die Einsatz-Planung der mobilen Impfteams.

„Die Rekrutierung des ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals läuft auf Hochtouren und wir freuen uns über die vielen Helfer, die sich bereits bei uns gemeldet und ihre Unterstützung angeboten haben. Vor uns liegt eine herausfordernde Zeit, aber ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese meistern werden. Der Kreis Unna und die KVWL arbeiten bei der Einrichtung des Impfzentrums Hand in Hand, was die Voraussetzung für einen möglichst reibungslosen Ablauf der Impfungen ist“, erklärt Dr. Prosper Rodewyk, Leiter der KVWL-Bezirksstelle Dortmund.

Die Kosten für den Impfstoff, der an geeigneten Standorten in der Region gelagert werden soll, will die Bundesregierung zu 100 Prozent übernehmen. Die Kosten für die Einrichtung des Impfzentrums wollen sich Bund und Land teilen.

Ausführliche Informationen zur Impforganisation sind auch unter https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung zu finden. Die Bundesregierung informiert unter www.zusammengegencorona.de/informieren/informationen-zum-impfen ausführlich zum Thema „Impfen“. PK | PKU




Aktionskreis Wohnen und Leben: Stolpersteine für Bergkamen

Der Aktionskreis „Wohnen und Leben Bergkamen e.V.“ hat bei Bürgermeister Bernd Schäfer die Verlegung von sieben Stolpersteinen im Stadtgebiet beantragt. Mit der Initiative würde sich Bergkamen erstmals am Erinnerungsprojekt der Stolpersteine beteiligen, das der Aktionskünstler Gunter Demnig Anfang der 1990er Jahre ins Leben gerufen hat. Zwischenzeitlich erinnern mehr als 75.000 dieser Steine an das Schicksal der im Nationalsozialismus verfolgten Menschen. Grundsätzlich ist das Erinnerungsprojekt allen Opfergruppen gewidmet, häufig wird es mit den verfolgten Juden assoziiert. Zumeist erfolgt die Verlegung eines Stolpersteins am letzten freiwillig gewählten Wohnsitz. „Im Kreis Unna finden sich Stolpersteine in allen Kommunen, nur Bergkamen hat sich bisher nicht daran beteiligt“, sagt Karlheinz Röcher, der Vorsitzende des Aktionskreises, „Das soll sich nun ändern.“

Der Antrag sieht vor, vier Stolpersteine für die jüdische Familie Hertz vor dem Textilgeschäft in der Präsidentenstraße zu verlegen, das ihr bis 1938 gehörte. Durch den Verkauf des Hauses wurde die Flucht der Familie in die Vereinigten Staaten finanziert. In Overberge will der Aktionskreis mit einem Stolperstein an den Juden Max Herrmann erinnern, der für mehrere Jahre in Werne-Stockum untertauchte und so dem Holocaust entkam. In Rünthe soll ein Stein in der Westfalenstraße für August Kühler verlegt werden. Er überlebte das Konzentrationslager Börgermoor und wurde 1963 letzter Bürgermeister der Altgemeinde. Ebenfalls in Rünthe ist in der Glückaufstraße ein Stolperstein für den früheren KPD-Funktionär Ernst Bronheim vorgesehen. Er kam am 15. April 1933 im KZ Brauweiler ums Leben.

Karlheinz Röcher vom Aktionskreis hofft, dass die Stadtverwaltung das Vorhaben unterstützt und zügig eine Genehmigung erteilt. In der Regel werden die Stolpersteine auf öffentlichem Grund verlegt, zumeist auf dem Gehweg. „Um einen Termin mit dem Künstler Gunter Demnig würden wir uns kümmern. Unser Aktionskreis würde auch eine würdige Zeremonie organisieren. Vielleicht kann man eine weiterführende Schule für das Programm gewinnen“, erläutert Röcher. Finanzieren möchte der Aktionskreis die Stolpersteine durch einen Spendenaufruf. Die Kosten für einen Stein belaufen sich auf 120 Euro. „Die Erfahrung in anderen Städten zeigt, dass das gut klappt.“ Bis der erste Stolperstein in Bergkamen verlegt wird, kann es nach Einschätzung von Karlheinz Röcher noch eine ganze Weile dauern. „Das Erinnerungsprojekt ist so erfolgreich, dass der Künstler vor Ende 2021 sicherlich nicht nach Bergkamen kommen kann“, lautet seine Einschätzung.




Landtagsabgeordnete Rüdiger Weiß lädt zur digitalen Bürgersprechstunde ein

Am Freitag, 11. Dezember, ab 15:00 Uhr und am Sonntag, 13. Dezember, ab 14:00 Uhr lädt der Landtagsabgeordnete Rüdiger Weiß zur Bürgersprechstunde ein. Auf Grund der aktuellen Situation findet diese digital statt. Um die Sprechstunde besser planen zu können ist eine Anmeldung im Wahlkreisbüro per Mail unter marvin.faulstich@landtag.nrw.de oder telefonisch unter 02307/72531 erforderlich.




Schäden am Gebäude: Platanen neben der Stadtbücherei werden Mittwoch gefällt

Neben der Stadtbücherei wächst eine Reihe Platanen, die mit ihren Wurzeln unter das Gebäude gedrungen sind und dort Schäden verursacht haben.

Im Rahmen eines Ortstermines begutachtete die städtische Baumkommission die örtliche Problemsituation und beschloss nach Abwägung aller Möglichkeiten die Fällung der vorhandenen Bäume zur Vermeidung weiterer Schäden. Die Umsetzung dieses Beschlusses der Baumkommission ist natürlich erst in der vegetationsfreien Zeit des Herbstes, in der auch keine Brutgeschäfte in den Bäumen stattfinden, durchführbar. Diese Maßnahme wird daher am Mittwoch den 9.12.2020 umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird die Parkstraße von der Stadtbücherei bis zur katholischen St. Elisabethkirche am 9.12.2020 vollständig gesperrt.

Um einen Kahlschlag an dieser Stelle zu vermeiden, sollen die vorhandenen Baumscheiben mit jeweils einem Großstrauch in Form eines Blühgehölzes bepflanzt werden, das mit seinem Wurzelwerk keine derartigen Schäden mehr verursachen kann.

An anderer Stelle werden im Stadtgebiet zusätzlich Bäume für die entfallenden Platanen gepflanzt.