Testmonat startet: EBB sammelt in bestimmten Wohnbereichen „wild“ abgestellte Einkaufswagen ein

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In einem Probelauf sammelt der EBB 160 verwaiste Einkaufswagen ein. Foto: EBB

Am Montag, 1. Februar 2021, startet der EntsorgungsBetriebBergkamen mit seinem neuem Angebot „Standort Service Plus“. Dieses beinhaltet neben einer automatisier­ten Sperrmüllabholung eine Standplatzreinigung und Einkaufswagenrückführung; insbesondere das letztere Thema war für viele Bergkamener Bürgerinnen und Bürger negativ ins Blickfeld gerückt.

Bergkamens Erster Beigeordneter und Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters: „Wir freuen uns, dass mit den örtlichen Wohnungsbau­gesellschaften LEG und Vivawest ein Probemonat für das genannte Angebot verein­bart werden konnte“. Das Karree Gedächtnis- / Töddinghauser- / Erich-Ollenhauer-/ Hubert-Biernat-Straße in Bergkamen-Weddinghofen bildet einen Schwerpunkt des Testes. In Bergkamen-Oberaden wurde der Bereich Potsdamer- / Danziger Straße abgesprochen.

Einen ersten Vorgeschmack realisierte das Team von der Bamberg­straße bereits in den vergangenen Tagen: Rund 180 Einkaufswagen wurden von öffentlichen Flächen und dem vereinbarten Probebereich durch den EBB „eingesammelt“. Hocherfreut zeigte sich auch Bürgermeister Bernd Schäfer über das neue Serviceangebot: „Wir hoffen, dass dieses Angebot unsere Maßnahmen um ein verbessertes Stadtbild mit der Reinigungsoffensive des EBB und dem erfolg­reichen 1-2-3 Team des Baubetriebshofes zusätzlich verbessert. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass sich natürlich auch die Verursacher und ihr Verhalten hinterfragen müssen – hier bitte ich auch die Nachbarschaft um Mithilfe“.

Nach dem Probemonat soll den Wohnungsbaugesellschaften und den Eigentümern der Einkaufswagen, in der Regel örtliche Discounter und Einzelhändler, ein für beide Seiten interessantes Angebot unterbreitet werden. Noch einmal der EBB-Betriebsleiter: „Mir ist wichtig zu betonen, dass dieses Angebot nicht über den gebührenpflichten Teil des EBB abgebildet wird und somit keine Auswirkungen auf Abfall- oder Straßenreinigungs­gebühren hat.“

 

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