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Kurze
Kfz-Steuer wird ab 30. Januar über SEPA einkassiert
Die Kraftfahrzeugsteuer wird ab 30. Januar nicht mehr von den Finanzämtern, sondern von den Zollämtern erhoben. Gleichzeitig wird das SEPA-Lastschriftverfahren für die Erhebung der Kfz-Steuer eingeführt. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis hin.