Strompreisbremse kommt: GSW teilen die Höhe der neuen Abschlagszahlungen in der nächsten Woche per Post mit

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In Kürze erhalten die Kundinnen und Kunden ein Informationsschreiben der GSW. Darin werden die neuen, monatlichen Abschläge unter Berücksichtigung der Preisbremsen mitgeteilt. Bei Fragen rund um die Umsetzung der Preisbremsen helfen die Kundenberater der GSW weiter. Foto: GSW

Neue Abschläge werden bekanntgegeben: Gespannt warten die Kundinnen und Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen in diesen Tagen auf die Informationsschreiben rund um die Umsetzung der Preisbremsen. Nach einer komplexen und intensiven Abwicklung mit dem zuständigen IT-Dienstleister können die Verantwortlichen der GSW nun ihren Kunden die neuen Abschläge und die Höhe der individuellen Entlastungsbeträge mitteilen. Im Laufe der kommenden Woche werden die entsprechenden Schreiben an die Kunden verschickt. Darin wird erklärt, wie die Entlastung der Bundesregierung konkret spürbar wird.

Durch die Preisbremsen wird der Preis für einen Großteil des prognostizierten Energieverbrauches gedeckelt. Im Strom müssen Verbraucher für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauches maximal 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.

Die Grundlage zur Berechnung des Entlastungsbetrages bildet damit der prognostizierte Jahresverbrauch. Diesen haben die GSW für jeden einzelnen Kunden wie folgt errechnet:

  • Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der staatlich gedeckelte Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis, der ebenfalls in der Rechnung aufgeführt wird.
  • Daraus bildet sich schließlich der individuelle Entlastungsbetrag durch die Strompreisbremse. Neben diesem Betrag sowie die bisherige Abschlagshöhe wird auch der neue, monatliche Abschlag unter Berücksichtigung der Strompreisbremse aufgeführt. Dieser gilt ab dem 1. Mai 2023.
  • Denn: Der monatliche Abschlag für April muss noch einmal gesondert betrachtet werden. Hier werden rückwirkend die Entlastungsbeträge für die Monate Januar, Februar und März sowie für April berücksichtigt. Sollte ein Kunde über ein Guthaben aus der vergangenen Jahresendabrechnung verfügen, wird dieses mit der Abschlagszahlung verrechnet. Kunden, die nicht am bequemen SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, sondern ihre Energierechnung per monatlicher Überweisung zahlen, müssen den individuellen Zahlbetrag für die Monate Januar, Februar, März und April selbst berechnen und entsprechend begleichen.

„Die Umsetzung der Strompreisbremse war sehr komplex und zeitintensiv. Wir sind froh, dass wir unseren Kundinnen und Kunden nun ihre individuellen Entlastungsbeträge und neuen monatlichen Abschläge mitteilen können. Wir bedanken uns für die Geduld, die unsere Kundinnen und Kunden rund um die Abwicklung bewiesen haben“, sagt Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung.

Während die Strompreisbremse für eine spürbare Entlastung bei den Kundinnen und Kunden der GSW sorgt, kommt der Gaspreisdeckel nicht zum Tragen. Denn hier liegt der Arbeitspreis unter dem staatlichen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme-Kunden ist entscheidend, an welches Netz sie angeschlossen sind. Kunden in den Fernwärmenetzen Kamen Karree und Seseke Aue profitieren von der Deckelung. Bei den Kunden im Fernwärmegebiet Bergkamen hingegen greift sie nicht, weil der Arbeitspreis hier unter der Preisbremse liegt. Aufgrund der verschiedenen Energieträger und den damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen Index-Werten stellen sich die Preise je Netz unterschiedlich dar.

Den Verantwortlichen der GSW ist bewusst, dass es rund um die Preisbremsen einen erhöhten Beratungsbedarf bei den Kunden geben könnte. Die Kundenberaterinnen und -berater sind erreichbar unter der Telefonnummer (02307) 978-2222 oder per E-Mail an kundenbetreuung@gsw-kamen.de. Alle weiteren Informationen zu den Preisbremsen und der Jahresendabrechnung gibt’s zudem auf der Internetseite der GSW unter www.gsw-kamen.de/unsereenergie