Stromdieb kam mit Knast-Gepäck: Vier Monate Haft

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von Andreas Milk
In doppelter Hinsicht ungewöhnlich war dieser Termin vor dem Kamener Strafrichter: Dem Angeklagten wurde ein eher seltenes Delikt vorgeworfen – und aus der Wohnung eines Freundes in Bergkamen, bei dem er derzeit lebt, hatte er gleich seine Grundausstattung fürs Gefängnis mitgebracht. Und tatsächlich verurteilte der Richter ihn zu vier Monaten hinter Gittern wegen „Entziehung elektrischer Energie“ – sprich: Stromklau – in Tateinheit mit Hausfriedensbruch.

Wladimir M. (Name geändert) hatte um den Jahreswechsel herum mehrere Monate in der Wohnung seiner Mutter in Kamen-Methler verbracht. Das Problem: Wegen unbezahlter Rechnungen klemmten die GSW den Strom ab. M. half sich selbst – auf illegale Weise. Er zapfte im Keller erst die Leitung eines Nachbarn an, später machte er sich am Gemeinschaftsstrom zu schaffen. Der Nachbar erstattete Anzeige; die Wohnungsgesellschaft LEG verhängte gegen Wladimir M. ein Hausverbot, das er aber ignorierte.

Der Schaden durch den Stromdiebstahl dürfte nicht allzu groß gewesen sein. Das provisorische, durch eine Decke in die Wohnung von M.s Mutter geführte Kabel reichte für Kühlschrank und Fernseher, das war’s. Ärgerlich für den Nachbarn war, dass M. ein Schloss zerlegt hatte, um sich am Stromanschluss des Mannes bedienen zu können.

M.s größtes Problem vor Gericht waren seine Vorstrafen. Als der Stromklau passierte, stand er unter Bewährung. Er hat auch schon mal „gesessen“ – es ging um Diebstahl und um Betrug. Die vier Monate ohne Bewährung, die nun dazu kamen, muss er nicht auf der Stelle antreten. Das Knast-Gepäck ging also fürs erste wieder zurück nach Bergkamen. M. kann Berufung gegen das Urteil einlegen. Lässt er das, wird es rechtskräftig – und erst dann kommt nach einer Weile von der Staatsanwaltschaft die Aufforderung, die Strafe anzutreten. Entschieden werden muss auch noch, ob und wie sich die neue Strafe auf die frühere Bewährungsstrafe auswirkt.