Strafvereitelung: Freundschaftsdienst führt zu Anklage

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von Andreas Milk
Er hatte einen Freund bei der Polizei raushauen wollen – das brachte den Bergkamener Max B. (63, Namen geändert) vor den Kamener Strafrichter. Jener Freund, Fritz T., hatte am 7. November 2022 hinterm Steuer eines Wagens gesessen. Er hatte zu dem Zeitpunkt aber keine Fahrerlaubnis. Max B. war Beifahrer. Am Langen Kamp gab es eine Polizeikontrolle. Auf ein Stop-Signal hin verlangsamte Fritz T. die Fahrt, hielt aber erst an einer Stelle an, die für die Beamten nicht einsehbar war. B. und T. stiegen aus, gingen auf die Polizisten zu – und erzählten ihnen, Max B. habe das Auto gelenkt.

So stand es in der Anklageschrift, und so gab es Max B. auch zu: Ein missglückter Freundschaftsdienst sei das gewesen. Vorstrafen hat B. nicht. Der Richter regte eine Verfahrenseinstellung an; der Vertreter der Staatsanwaltschaft stimmte zu – allerdings nur „mit Bauchschmerzen“. Denn: „Wir werden von jeder Seite belogen.“ Für den Bürgergeldempfänger Max B. ist die Einstellung immerhin nicht gratis zu haben, sondern mit einer schmerzhaften Geldbuße verbunden: 700 Euro muss er binnen sechs Monaten an die Landeskasse zahlen. Klappt das nicht, geht’s von vorn los – und es droht doch noch eine Verurteilung.

Fun Fact: Fritz T., der Mann ohne Führerschein, hat für das Delikt, das zum Führerschein-Entzug führte, mittlerweile einen Freispruch bekommen. Es ging um eine Trunkenheitsfahrt, und in zweiter Instanz befand das Dortmunder Landgericht, sie sei T. nicht nachzuweisen. Auch bei dieser Geschichte spielte ein zweiter Mann im Wagen eine Rolle, der gefahren sei. Der schlussendliche Freispruch ändert nichts daran, dass T. am 7. November 2022 keine Erlaubnis zum Autofahren hatte.

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