In den nächsten Tagen werden rund 21.500 Bürger und Bürgerinnen Post von der städtischen Steuerabteilung erhalten. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen werden die Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide mit getrennter Post verteilt.
In der Zeit vom 18.01.2017 bis 10.02.2017 werden die Hundesteuerbescheide im Stadtgebiet verteilt. Die Hundesteuer bleibt in der Höhe unverändert und ist für das Kalenderjahr am 01.07.2017 zu entrichten.
Am Mittwoch, 18.01.2017 gehen rund 18.000 Bescheide über Grundbesitzabgaben zur Verteilung an die Deutsche Post. Der Versand erfolgt über eine externe Firma.
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern bleiben unverändert. Die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühren bleibt ebenfalls konstant. Die Straßenreinigungsgebühren wurden mit Wirkung zum 01.01.2017 gesenkt.
Bei den Abwassergebühren erfolgt aufgrund einer Abwassergebührenhilfe des Landes erstmals eine Erstattung an die Eigentümer und Eigentümerinnen für das Jahr 2016 und 2017. Diese Erstattung ist gesondert auf den Bescheiden aufgeführt. Zum besseren Verständnis wird den Bescheiden als Anlage eine Erläuterung beigefügt.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der Abwassergebühr nach Verbrauch auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs des Vorvorjahres basiert. Somit ist der Frischwasserverbrauch des Jahres 2015 maßgebend. Die Bescheide enthalten auf der Rückseite zum besseren Verständnis ergänzende Hinweise, so dass sich in vielen Fällen eine Fragestellung erübrigt.
Es wird empfohlen der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt.
Bei einem Verkauf eines Hauses bzw. Grundstückes ist es für eine Eigentumsumschreibung innerhalb des Jahres erforderlich, Auszüge des Kaufvertrages vorzulegen.