Der Stadtentwicklungsausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 29. Oktober über das Umstufungskonzept von Straße NRW für die bisherigen Landesstraßen L 821 (Jahnstraße) und L664 (Schulstraße, Kampstraße, Landwehrstraße) beraten. Für die Abstufung zu Gemeindestraße möchte die Stadt Bergkamen vom Land einen finanziellen Ausgleich haben.
Diese Konzept sieht eine Umstufung von Teilen der Landesstraßen L 664 und L 821 zu Gemeindestraßen und teilweise zur Kreisstraße vor; ein Teil der bisherigen Kreisstraße K 16 soll zudem zur Landesstraße L 821 werden.
Im Einzelnen sind laut Vorlage für die Ausschusssitzung am 29. Oktober folgende Umstufungen vorgesehen:
- Die L 821 Jahnstraße wird zwischen dem Kreisverkehr Erich-Ollenhauer-Straße / Rotherbachstraße im Norden und Lünener Straße im Süden zur Gemeindestraße.
- Die Kreisstraße K 16 Erich-Ollenhauer-Straße wird zwischen Kreisverkehr Jahnstraße im Westen und dem Kreisverkehr mit der neuen L 821n im Osten zur L 821.
- Die L 664 Goekenheide wird zur Kreisstraße K 9.
- Die L 664 Kampstraße / Schulstraße / Töddinghauser Straße und Landwehrstraße bis Einmündung B 233 Werner Straße wird zur Gemeindestraße.
Das Umstufungskonzept erfüllt aus Sicht der Stadtverwaltung hinsichtlich der Klassifizierung die Zielvorstellungen der Stadt Bergkamen, sofern folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Es wird eine Umstufungsvereinbarung zwischen Straßen.NRW und der Stadt Bergkamen geschlossen, in der der finanzielle Ausgleich für die Übernahme der Straßen geregelt wird.
- Zu dem geplanten Baugebiet auf der Freifläche östlich der Hermann-Stehr-Straße wird voraussichtlich eine zweite Zufahrt von der Jahnstraße aus erforderlich. Im Hinblick auf die Umstufung der L 821 sollte keine Kreuzungsvereinbarung mehr erforderlich sein.
- Bei dem o. g. Gespräch wurde bilateral zwischen der Stadt Bergkamen und dem Kreis Unna ins Auge gefasst, dass die Buckenstraße (Kreisstraße K 9) zur Gemeindestraße herabgestuft werden könnte. Der Netzschluss der Kreisstraße K 9 zwischen Häupenweg und Am Langen Kamp ist künftig über die Goekenheide und die Lünener Straße gewährleistet. Diese Umstufung kann parallel in einem gesonderten Verfahren erfolgen.
- Im Zusammenhang mit dieser Umstufung erfährt der Knotenpunkt Lünener Straße / Goekenheide eine erhöhte Bedeutung, da an den bislang verkehrlich problematischen Knotenpunkt Lünener Straße / Buckenstraße / Am Langen Kamp künftig im Norden nur noch eine Gemeindestraße und nicht mehr die Kreisstraße K 9 anschließt. Es kommt laut Verwaltung zu einer Entflechtung / Entzerrung der Verkehre, was insbesondere für die Lünener Straße in der Nähe der Abfahrt der Autobahn A 2 einen Vorteil darstellt. Der Knotenpunkt Lünener Straße / Buckenstraße ist damit der künftigen Bedeutung entsprechend ausgebaut. Gleichzeitig entsteht jedoch durch Verkehrsverlagerung für den Knotenpunkt Lünener Straße / Goekenheide ein höherer Umbaubedarf. Hier bietet sich – analog zum künftigen Knotenpunkt der Lünener Straße mit der L 821n – der Bau eines Kreisverkehrs an.
- Entlang der Nordseite der Goekenheide als Abschnitt der heutigen Landesstraße L 664 gibt es Planungen zur Anlage eines Radweges als Bestandteil der Radwegenetzplanung (u. a. Radwandernetz Kreis Unna). Das Projekt steht derzeit auf Rang 18 der Priorisierungsliste von Straßen.NRW. Bei Umstufung der Landesstraße in eine Kreisstraße ist am Bau dieser bedeutsamen Radwegeverbindung als Lückenschluss festzuhalten, da diese Strecke durch einen hohen Radverkehrsanteil gekennzeichnet ist.
Die Stadt geht davon aus, dass die geplante Herabstufung der Landesstraßen am Tag der Freigabe der L 821n für den Verkehr wirksam wird.