Die Diskussion über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule in Weddinghofen soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 12. März fortgesetzt werden. Ziel ist es, die Verwaltung zu beauftragen, ein Nutzungskonzept für das 10.100 Quadratmeter große Gelände unter Beteiligung der Bürgerschaft und der politischen VertreterInnen zu erarbeiten.
Für diese Ausschusssitzung hat die Verwaltung eine grobe Skizze erarbeitet. Demnach soll der wertvolle Baumbestand erhalten bleiben. Das ehemalige Schulgebäude wird abgerissen. Die Parkplätze werden verlegt. Drei Gebäude könnten dann folgende Einrichtungen aufnehmen:
- Zentrales Gebäude mit Lebensmittel-Einzelhandel, zwei- bis dreigeschossig, im Erdgeschoss ein Lebensmittelmarkt mit 1.200 m² Verkaufsfläche, darüber ein Versammlungsraum als sozialer Treffpunkt, das Büro des Ortsvorstehers und Wohnungen
- Nördliches Gebäude mit Kindergarten sowie Wohnungen
- 45 ebenerdige Stellplätze und Stellplätze für Fahrräder sowie eine Tiefgarage mit 50 Stellplätzen
- Südliches Gebäude: eingeschossig mit Back-Café Platzstruktur im Übergang zum Erst-Flüß-Platz
- Fällung von acht Bäumen, Erhalt von 83 Bäumen
Dazu heißt es in der Vorlage:
„Aufgrund der Größe und Bedeutung des Grundstücks sollte die künftige Nutzung sorgsam abgewogen werden und möglichste viele Erfordernisse und Wünsche, aber auch die politische Beschlusslage (s. o. Drucksache 12/0834) in Einklang bringen. Die Verwaltung schlägt daher vor, unter Beteiligung der Bürgerschaft und der politischen Vertreterinnen ein Konzept für die künftige Nutzung des Grundstücks zu erarbeiten. Dabei soll der Betrachtungsraum auch die angrenzenden Grundstücke und Nutzungen umfassen, um mögliche Nutzungskonflikte, aber auch Synergien zu ermitteln. Dabei können in einem transparenten Prozess alle Belange eingebracht und Entwicklungsvarianten diskutiert werden. Ergebnis sollte sein, ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, dass dann als politische Zielsetzung für das Grundstück beschlossen wird. Daran anschließen kann sich beispielsweise ein (Investoren-)Wettbewerb, bei dem ein Entwurf unter Berücksichtigung der festgelegten Rahmenbedingungen erstellt wird. Die gewünschte Flächenkonzeption wird schließlich in einem Bebauungsplan festgesetzt und bildet so die Grundlage für die künftige Nutzung und Bebauung.“