Tim-Felix Heusner besuchte am Freitagmorgen die Baustelle für eine neue Waschanlage an der Werner Straße. Persönlich überzeugte sich der stellvertretende Leiters des Amts für Bauberatung, Bauordnung und Hochbau davon, das IMO-Carwash tatsächlich den vom Oberverwaltungsgericht verhängten Baustopp einhält.
„Auf der Baustelle befand sich nur ein Mitarbeiter von IMO. Er wartete dort auf Handwerker, die noch nichts vom Baustopp erfahren haben“, lautet sein Bericht. Am Donnerstag tummelten sich auf dem Gelände der Waschanlage noch mehr Menschen. „Baustopp“ bedeutet nun nicht, dass alle ihre Werkzeuge fallen lassen. Sicherungsarbeiten, zum Beispiel gegen Vandalismus seien auch nach dem Entscheid des Oberverwaltungsgerichts möglich.
Die Bauarbeiten sind bereits sehr weit fortgeschritten. Ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen wollte sich bereits mit den Außenanlagen beschäftigen, als der Baustopp verfügt wurde. Dass IMO nun die Stadt Bergkamen wegen der finanziellen Verluste in Regress nehmen könnte, befürchten weder Bürgermeister Roland Schäfer noch der Technische Beigeordnete Dr. Hans-Joachim Peters. Die Baugenehmigung sei auf der Grundlage von 250 zu waschenden Autos pro Tag erfolgt. Das dafür notwendige Schallgutachten und die damit verbundenen Auflagen wie eine Lärmschutzwand oder die Einschränkung der Betriebszeiten sei vom Kreis Unna geprüft und für gut befunden worden.
Die Richter am Oberverwaltungsgericht gehen in seinem Eilbeschluss von einer höheren Frequenz aus, nämlich bis zu 375 Pkw pro Tag. Dafür habe es die Baugenehmigung der Stadt nicht gegeben, betonen Schäfer und Peters. Die neuen Zahlen hätten die Richter offensichtlich nach Angaben von IMO im Internet selbst recherchiert.
Die Verwaltung rechnet damit, dass es nun zwischen Kläger Christian Torkler und IMO-Carwash zu einem Vergleich kommen könnte. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, vor der Einfahrt zur Waschanlage eine automatische Schrankenanlage zu installieren. Sie würde dann bis 250 zählen und danach kein Auto mehr durchlassen.