Stadt verschickt Bescheide über Grundbesitzabgaben und Hundesteuer

image_pdfimage_print

In den nächsten Tagen werden rund 20.000 Bürger und Bürgerinnen Post von der städtischen Steuerabteilung erhalten. Aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen werden die Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide mit getrennter Post verteilt.

In der Zeit vom 14. Januar bis 5. Februar werden die Hundesteuerbescheide im Stadtgebiet verteilt. Die Hundesteuer bleibt in der Höhe unverändert und ist für das Kalenderjahr am 1. Juli zu entrichten.

Am Montag, 18. Januar gehen rund 17.000 Bescheide über Grundbesitzabgaben zur Verteilung an die Deutsche Post. Der Versand erfolgt über eine externe Firma.

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern bleiben unverändert. Die Abwassergebühr nach Verbrauch wird geringfügig (0,46 %) erhöht. Die Abfallbeseitigungsgebühren erhöhen sich für Restabfälle um 1,52 %. Für die Entsorgung von Bioabfällen reduzieren sich die Gebühren um 7,78 %.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzung der Abwassergebühr nach Verbrauch auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs des Vorvorjahres basiert. Somit ist der Frischwasserverbrauch des Jahres 2014 maßgebend. Die Bescheide enthalten auf der Rückseite zum besseren Verständnis ergänzende Hinweise, so dass sich in vielen Fällen eine Fragestellung erübrigt.

Es wird empfohlen der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt, und zwar hier.

Bei einem Verkauf eines Hauses bzw. Grundstückes ist es für eine Eigentumsumschreibung innerhalb des Jahres erforderlich, Auszüge des Kaufvertrages vorzulegen. Aufgrund gesetzlicher Regelung erfolgt die Mitteilung des Finanzamtes über einen Eigentumswechsel mit Wirkung zum 01.01. des Folgejahres.