Stadt sucht Schöffen fürs Amtsgericht Unna und Landgericht Dortmund

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Die Stadt Bergkamen sucht Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 01.01.2014 für einen Zeitraum von fünf Jahren an einer Tätigkeit als ehrenamtlichter Richter am Landgericht Dortmund oder Amtsgericht Unna interessiert sind.

Ebenfalls werden Jugendschöffinnen/Jugendschöffen gesucht. Diese sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Schöffinnen bzw. Schöffen haben als Laienrichter, ohne juristische Vorbildung, jedoch mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter, die Aufgabe, gemeinsam mit diesen die Tat eines Angeklagten zu beurteilen und ein Strafmaß festzulegen.

Schöffin bzw. Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste seinen Wohnsitz in Bergkamen hat und bei Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre ist. Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt von den Schöffen, die auch gesundheitlich nicht eingeschränkt sein sollten, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Unvoreingenommenheit. Die Amtsperiode dauert vom 01.01.2014 bis 31.12.2018.

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Erwachsenenrechtes der Rat der Stadt Bergkamen, für die Jugendschöffinnen und –schöffen der Jugendhilfeausschuss. Diese Liste wird öffentlich ausgelegt.

Die beschlossene Vorschlagsliste mit den eventuell im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Einsprüchen wird an das Amtsgericht Kamen übersandt. Dort tritt ein Schöffenwahlausschuss zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffen, die dann durch das Amtsgericht entsprechend benachrichtigt werden.

Sollten Sie an einer Schöffentätigkeit interessiert sein, bewerben Sie sich bitte bis zum 28.03.2013 nter Angabe Ihres Namens, Geburtsnamens, Geburtsdatums, Geburtsortes (evtl. Kreis), Berufes (sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, geben Sie bitte auch Ihre Tätigkeit an) und Ihrer Anschrift. Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen, wobei eine E-Mail nicht als schriftliche Bewerbung gilt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte für den Erwachsenenbereich an die

Stadt Bergkamen, Rechtsamt, z. H. Frau Koyka, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen (Telefon: 0 23 07/9 65-2 42, Zimmer 201)

Ihre Bewerbung als Jugendschöffin/-schöffe richten Sie bitte an die

Stadt Bergkamen, Jugendamt, z. H. Herrn Beckmann, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen (Telefon: 0 23 7/9 65-4 28, Zimmer 209)

Möchten Sie sich persönlich bewerben, können Sie dies gerne während der Öffnungszeiten tun:  montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung, zum Schöffenamt sowie Bewerbungsvordrucken (als PDF-Datei zum Herunterladen) finden Sie unter www.schoeffenwahl.de sowie auf der Internetseite der Stadt Bergkamen (Amtlich – Bürgerdienste – Anliegen S-Z – Schöffenamt).