Stadt lässt jetzt die Bergkamener Hunde zählen

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Schon die Ankündigung hatte Ende 2013 gereicht: Zahlreiche Hundebesitzer meldeten ihre Lieblinge nachträglich bei der Stadt an zwecks Zahlung der Hundesteuer. Ob nun alle Bellos registriert sind, wird sich jetzt zeigen. Eine Privatfirma wird im Auftrag der Stadt ab 15. September die lange angekündigte Hundezählung durchführen

Für alle Hunde müssen Steuern gezahlt werden - auch für die braven.
Für alle Hunde müssen Steuern gezahlt werden – auch für die braven.

Die Stadtverwaltung geht übrigens davon aus, dass bis zu 15 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind.“Aus Gründen der Steuergerechtigkeit und im Interesse aller Bürger und Bürgerinnen, aber auch der „ehrlichen“ Hundesteuerzahler, ist daher die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme geplant“, heißt es in einer Mitteilung.

Sämtliche Haushalte im Stadtgebiet werden im Zeitraum vom 15. September bis 30. November von montags bis samstags durch Mitarbeiter einer Firma aufgesucht. In den Herbstferien erfolgen keine Hausbesuche.

Die Hundezähler  werden die Wohnungen nicht betreten. Für die Erhebung werden elektronische Erfassungsgeräte eingesetzt. Vorsorglich weist die Stadt darauf hin, dass keine Unterschriften von den Bürgern und Bürgerinnen zu leisten sind. Offensichtlich soll damit betrügerischen Trittbrettfahrern vorgebeugt werden

Bei Zweifeln über die Identität der Person als Beauftragter der Stadt wird empfohlen, sich den eigens für diese Erhebung ausgestellten Legitimationsausweis zeigen zu lassen. Dieser ist mit einem Lichtbild versehen und enthält einen Siegeldruck der Stadt Bergkamen. Die Außendienstmitarbeiter werden die Ausweise offen und für jeden sichtbar tragen.

Info:

  • Eine Anmeldung von Hunden ist persönlich sowohl im Bürgerbüro als auch im Steueramt möglich. arüber hinaus sind die Formulare zur Anmeldung von Hunden auf der Internetseite der Stadt hinterlegt, so dass auch eine postalische Anmeldung möglich ist.
  • Die jährliche Hundesteuer beträgt zurzeit 96,00 € für einen Hund. Für die Haltung von zwei oder mehr Hunden sowie für besondere Hunderassen besteht ein höherer Steuersatz.