Stadt bittet um Zählerstandsmitteilungen zur Gartenbewässerung

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Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die Stadt Bergkamen möchte alle Hausbesitzer erinnern, die einen Gartenwasserzähler angemeldet haben, diesen abzulesen.

Die Abgabefrist für die Wasserschwundmengen läuft noch bis zum 29.02.2024 (= Eingangsdatum). Das Formular finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de (Bürgerservice/-portal à Formulare à Entsorgung).  Ein Foto des Zählers muss immer beigefügt werden. Anträge die zu spät eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Anerkannt werden nur Wasserschwundmengen zur Bewässerung des Gartens, der Vegetation oder zum Auffüllen der Verdunstungsmenge von Biotopen (Teichen). Der Gebührenpflichtige muss diese Wasserschwundmengen durch Messung mit einem auf seine Kosten eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeichten Wasserzähler nachweisen.

Der Wasserzähler muss in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht (MessEG, Mess- und EichVO) alle 6 Jahre erneut geeicht werden oder durch einen neuen Wasserzähler mit einer Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden. Wird die Eichung nicht fristgerecht vorgenommen, wird die gemessene Wasserschwundmenge nicht berücksichtigt.

Der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen plant für das Jahr 2024 den ordnungsgemäßen Gebrauch der Wasseruhren zu kontrollieren.

Rückfragen können per E-Mail an steueramt@bergkamen.de gestellt werden.