Seit heute, dem 1. August, gibt es das von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld. Das sorgt nicht nur für Zustimmung. Kritik kommt vom heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek (SPD).„Das ist nicht nur familienpolitisch fraglich“, sagt der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD). Es bedeute für den Kreis Unna auch eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung, da das Verwaltungsverfahren analog zum Elterngeld geregelt wird und die Zuständigkeit beim Kreis liegt.
Im Nachgang zur Sitzung des Kreistages im Juni, bei der dem Landrat eine entsprechende Frage gestellt wurde, hat der SPD-Abgeordnete die Bundesregierung zu diesem Sachverhalt befragt. Unter anderem wollte er wissen, ob die Bundesregierung angesichts der neu zu schaffenden Stelle im Kreis Unna die Notwendigkeit einer Finanzierungskompensation des Bundes sieht und wie diese Stelle ausgestaltet sein sollte.
Die Antwort der Bundesregierung im Originalwortlaut: „Zuständig für die Einrichtung der Behörden bei der Ausführung des Betreuungsgeldes sind die Länder (Artikel 85 Absatz 1 des Grundgesetzes). Die Länder haben nach der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung allein die dadurch entstehenden Verwaltungsausgaben zu tragen (Artikel 104a Absatz 5 Satz 1 GG).
Heißt im Klartext: Eine Beteiligung des Bundes an den Mehrkosten wird es nicht geben.
„Der Bund bestellt, die Kommunen müssen zahlen“, ärgert sich Oliver Kaczmarek darüber, dass die schwarz-gelbe Regierung erneut ein umstrittenes Gesetz durchgedrückt hat, dessen Umsetzung und Mehrkosten sie dann den Kommunalverwaltungen aufbürdet. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sollten besser für den Ausbau frühkindlicher Bildung verwendet werden, so Kaczmarek.