Eine Frage, die in den vergangenen Wochen in den Kommunen sehr kontrovers diskutiert worden ist, wird nun mit einem Kompromiss aufgelöst: Die Betreuung von Arbeitssuchenden unter 25 Jahren in der Grundsicherung (SGBII) bleibt bei den Jobcentern vor Ort. Damit kommt Arbeitsminister Hubertus Heil dem Wunsch der SPD-Bundestagsfraktion und vielen Akteuren aus der Praxis nach. In den vergangenen Wochen wurden zahlreiche konstruktive Gespräche geführt, in denen Beteiligte fachliche Bedenken am Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erhoben haben. Am Ende stand die Bitte, eine gangbare Alternative zu suchen.
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und im Hinblick auf die Kindergrundsicherung hatte das BMAS eine Regelung in das Haushaltsfinanzierungsgesetz eingebracht, mit der die Verantwortlichkeit zur Aktivierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt von unter 25-jährigen von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen werden soll. Damit wäre auch die Kostenträgerschaft auf den Rechtskreis SGB III übergegangen.
Jetzt liegt als gangbare Lösung der Vorschlag auf dem Tisch, stattdessen die Aufgaben der Weiterbildung und der Rehabilitation an die Bundesagenturen für Arbeit zu übertragen. Alle Leistungsberechtigten jeden Alters bleiben in der Integrationsverantwortung der Jobcenter und werden dort ganzheitlich betreut. Soweit das Jobcenter einen Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, verweist es aber an die Arbeitsagentur.
Oliver Kaczmarek, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Unna, begrüßt den neuen Vorschlag ausdrücklich: „Die Jobcenter vor Ort haben die beste Expertise und längste Erfahrung, um junge Menschen schnell und nachhaltig in gute Arbeit zu bringen. Es freut mich, wenn auf der Grundlage des neuen Vorschlags von Arbeitsminister Heil gemeinsam mit allen Beteiligten eine gute Lösung gesucht und gefunden wird.”