Ab sofort können bei der Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität Zuschüsse für die Errichtung von Solardächern auf Wohnhäusern beantragt werden. Der Rat hat am 04.Juli 2024 den Weg frei gemacht und die Förderrichtlinie „Solar-Dach Bergkamen“ beschlossen.
„Mit dieser Förderung wollen wir die Bevölkerung motivieren und ihnen die Teilhabe an der Energiewende erleichtern“, so der Technische Beigeordnete Jens Toschläger. „Für die Jahre 2024 und 2025 stehen jährlich 57.500 € zur Verfügung. Damit können wir viele Anlagen bezuschussen. Anträge können ab sofort gestellt werden.“
Die Zuwendung wird gewährt für den Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von neuen, ortsfesten Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 5 kWp auf oder an bestehenden Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden, bei denen die Wohnnutzung überwiegt. Ebenfalls wird die Zuwendung bei Garagendächern gewährt, die den zuvor genannten Wohngebäuden zugeordnet werden.
Je nach Größe der Anlage beträgt der Zuschuss zwischen 750 € und 1.750 €. Gerade zur Eigennutzung des gewonnenen Stroms ist die Installation eines Stromspeichers sinnvoll. Dieser wird mit einem zusätzlichen Zuschuss von 500 € gefördert. Wer eine Photovoltaikanlage mit einem Gründach kombiniert, kann sich über einen Bonus von 250 € freuen.
Die Antragstellung für den Zuschuss ist denkbar einfach: Interessierte sollten sich zunächst Zeit für die Planung nehmen und sich vorab gründlich durch Fachleute beraten lassen. Es empfiehlt sich, mehrere Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einzuholen. Mit dem ausgewählten Angebot kann das Antragsformular zur Förderung sowohl digital als auch postalisch zugeschickt werden.
Wichtig: Vor der Antragstellung darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden! Nach der Antragstellung können Interessierte zur Nutzung von Angeboten die geplante Photovoltaikanlage sofort in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Wer also sicher sein will, dass eine Förderung kommt, sollte die Bewilligung abwarten. Zusätzlich muss die Maßnahme vereinbar mit den gesetzlichen Vorschriften und den jeweils gültigen Gestaltungssatzungen sein.
Die Stadt Bergkamen wird die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs zügig bearbeiten. Förderrichtlinie und Antragsformular sind auf der städtischen Internetseite unter https://www.bergkamen.de/wirtschaft-bauen-verkehr-umwelt/umwelt-klimaschutz/solarfoerderung/
zu finden.
Die Solar-Dach-Förderung ergänzt das bereits laufende Förderprogramm für die sogenannten Balkonkraftwerke. Dieses war bereits in den Jahren 2022 und 2023 ein großer Erfolg. Für dieses Förderprogramm können weiterhin Förderanträge bei der Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität gestellt werden.