Softair-Pistole auf Polizistin gerichtet: Sechs Monate Haft auf Bewährung

image_pdfimage_print

von Andreas Milk
Kurz vor Weihnachten 2021, August-Bebel-Straße, ein Polizeieinsatz wegen nächtlicher Ruhestörung. Und plötzlich, so schilderte es eine Beamtin vor dem Kamener Amtsrichter, war eine Pistole auf sie gerichtet: „Ich habe direkt in den Lauf geschaut.“

Die Waffe gehörte dem 36-jährigen Kevin T. (Name geändert) – und es handelte sich um eine Softair-Pistole. Allerdings war das in dem Moment alles andere als klar. „1 zu 1“ habe das Ding wie eine echte Schusswaffe ausgeschaut, sagte die Polizistin. Sie und ihr Kollege zogen ihre Dienstwaffen. Kevin T. reagierte, legte seine Waffe zur Seite – aber so, dass er noch darauf hätte zugreifen können. Die Beamten überwältigen ihn. T. wurde zur Wache gebracht. Auf der Fahrt soll er seine Bewacher als „Fotze“, „Missgeburt“, „Wichser“ bezeichnet haben.

Was es sonst noch über den Fall zu sagen gibt: T. war bekifft und betrunken – etwas mehr als ein Promille Alkohol im Blut -, und in der Wohnung muss es ekelerregend gewesen sein. In der Küche lagerte Abfall in großer Menge; die Tür war luftdicht abgeklebt, damit kein Gestank in die übrigen Räume drang. Hunde liefen herum – das Ordnungsamt nahm sie in Obhut.

Es habe sich um eine WG gehandelt, sagte Kevin T. dem Richter. Seine Mitbewohner hätten alles verkommen lassen. Dass die Polizei vor der Tür stand, habe er nicht gewusst, und die Softair-Pistole habe er gerade zum Saubermachen in der Hand gehabt. Dagegen war sich die Beamtin sicher, „Hier ist die Polizei!“ gerufen zu haben. Und die Pistole habe eben nicht locker in T.s Hand gelegen – sondern auf ihr Gesicht gezeigt.

Immerhin: T. gab im Gerichtssaal zu, Mist gebaut zu haben, und entschuldigte sich bei der Polizistin und ihrem Kollegen. In seinem Vorstrafenregister standen einige Delikte – das letzte von 2018. Für die Sache mit den Polizisten in Bergkamen kam er nun mit sechs Monaten Haft auf Bewährung davon: wegen Widerstands, Bedrohung, Beleidigung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er habe Glück gehabt, dass die Situation sich seinerzeit so schnell entspannt habe, sagte der Richter: Das sei etwas gewesen, „wo man gehörig Schiss kriegen konnte“. Dass nichts Schlimmeres geschah, sei der „guten und souveränen“ Reaktion der Polizeibeamten zu verdanken.