Skurriler Fall: Mit Haufen Bargeld zum Jobcenter – dann Anklage

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von Andreas Milk
Eine ungewöhnliche Szene muss das gewesen sein, die der Bergkamener Lars M. (Name geändert) im Jobcenter bot: Mit mehr als tausend Euro bar tauchte er dort im Januar auf, um das Geld an die Behörde zurück zu geben. Denn der Bürgergeldbezieher und gelernte Dreher hatte von seinem Vermieter ein Guthaben aus der jüngsten Betriebskostenabrechnung zurückerstattet bekommen: Geld, welches letztlich dem Jobcenter zusteht, das für M.s Unterkunft zahlt.

Aber: Bargeld nimmt das Jobcenter nun einmal nicht an. M. musste also samt seinem Geld wieder gehen. Der Fehlbetrag beim Jobcenter blieb. Aus der Welt geschafft wurde das Ganze erst jetzt durch einen Prozesstermin im Kamener Amtsgericht: Da saß M., angeklagt wegen „Betrugs durch Unterlassen“. Exakt 1.631,47 Euro habe er zwischen November 2024 und März 2025 zu Unrecht vom Jobcenter bezogen. Ein Mitarbeiter des Jobcenters war als Zeuge geladen. Dank seiner Anwesenheit war die Sache schnell besprochen und erledigt: Zwei Mal 168,90 Euro hat das Jobcenter inzwischen schon von den weiter laufenden Zahlungen an Lars M. einbehalten, bleibt ein „Rest“ von 1.293,67 Euro, und genau diesen Betrag soll M. nun ans zuständige Inkassobüro der Bundesagentur für Arbeit schicken – per Überweisung, versteht sich, nicht als Haufen Bares auf die Hand. Ist das erledigt, wird das Verfahren gegen den vermeintlichen Betrüger eingestellt.

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