Silvia Gosewinkel setzt sich weiterhin für politische Gefangene im Iran ein – neue Patenschaft übernommen

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Silvia Gosewinkel mit einem Bild von Niloufar Shakeri

Landtagsabgeordnete Silvia Gosewinkel hat eine zweite politische Patenschaft für die im Iran inhaftierte Niloufar Shakeri übernommen. Bisher sind keine Anklagepunkte bekannt.

Mit einer zweiten politischen Patenschaft für Niloufar Shakeri unterstützt Silvia Gosewinkel weiterhin politische Gefangene im Iran.

Niloufar Shakeri ist 22 Jahre alt und wurde bereits im Oktober inhaftiert. Berichten zufolge wurde sie im Dezember schwer gefoltert und mit inneren Blutungen ins Krankenhaus eingeliefert.

Silvia Gosewinkel forderte bereits in mehreren Schreiben an den Botschafter der Islamischen Republik Iran Mahmoud Farazandeh, die medizinische Versorgung für Niloufar Shakeri sicherzustellen. Sie befindet sich aktuell im Hungerstreik. Über Niloufar Shakeri sind ihr außerdem bisher weder die Anklagepunkte noch das Gerichtsverfahren bekannt. „Daher fordere ich den Botschafter der Islamischen Republik Iran auch dazu auf, sich für Transparenz im Anklageverfahren einzusetzen. Die Anklagepunkte müssen bekanntgegeben werden“, so Gosewinkel.

„Das Verfahren gegen Niloufar Shakeri widerspricht der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Seit Monaten protestieren viele Menschen im Iran für Freiheit, Gleichberechtigung und Menschenrechte. Das iranische Regime geht dabei brutal gegen die Proteste vor. Hinrichtungen, Massenhaft und Willkür der Regierung stehen auf der Tagesordnung“, erklärt die Landtagsabgeordnete für Bergkamen, Kamen und Bönen.

Die SPD-Landtagsfraktion empfing dazu im Dezember die Freiheitsaktivistin Daniela Sepheri im Landtag. Dabei berichtete Sepheri von den politischen Patenschaften für politische Gefangene im Iran. Diesem Anliegen haben sich viele Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion angeschlossen. Über 200 politische Patenschaften konnten bereits vermittelt werden.

„Ich appelliere mit der Patenschaft vor allem dafür, jedem Inhaftierten den Zugang zu einem Rechtsbeistand seiner Wahl und zur medizinische Versorgung sicherzustellen“, so Gosewinkel.