Wer in Dortmund den Jahreswechsel 2016/17 zünftig feiern will, muss einige Besonderheiten beachten.
Die Polizei Dortmund und auch das Ordnungsamt der Stadt Dortmund werden in der kommenden Silvesternacht mehr Personal auf die Straße bringen und so für Sicherheit sorgen. Demnach werden zum Jahreswechsel zusätzlich zu dem wie bereits beim letzten Jahreswechsel verstärkten Wach- und Wechseldienst auch Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei eingesetzt. Neben den uniformierten Kräften sind außerdem zivile Teams im Stadtgebiet unterwegs.
Für Besucherinnen und Besucher in der City werden mehrere Anlaufpunkte in Form zweier mobiler Wachen angeboten. Diese werden zum einen im Bereich des Bahnhofsvorplatzes/Katharinenstraße und zum anderen im Bereich des Alten Marktes/Durchgang zum Reinoldikirchplatz in der Innenstadt stehen. Daneben wird die Citywache in der Reinoldistraße 17-19 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 04.00 Uhr durch Ordnungskräfte der Stadt und Polizeibeamte besetzt sein.
Zu ersten Mal an Silvester zum Einsatz kommen werden auch die Kameras im Brückstraßenviertel, mit denen sich ein großer Bereich zwischen der Innenstadt und dem Hauptbahnhof überwachen lässt. Für den Fall, dass jemand Opfer einer Straftat wird oder verdächtige Umstände bemerkt, bittet die Polizei darum, dieses sofort den im Innenstadtbereich anwesenden Polizeibeamten mitzuteilen oder den Vorfall über die Notrufnummer der Polizei – 110 – bekannt zu geben.
Die Stadt Dortmund wird außerdem zwei Verbotszonen für Pyrotechnik/Silvesterfeuerwerk einrichten, und zwar am Hauptbahnhofsvorplatz, von der Katharinenstraße bis zur Kampstraße sowie im Bereich Alter Markt, im Zeitraum von Silvester, 31.12.2016, 20.00 Uhr bis Neujahr, 1.1.2017, 2.00 Uhr. Das beabsichtigte Verbot bezieht sich auf das Abbrennen von Pyrotechnik. Das Mitführen bleibt erlaubt. Vom vorgesehenen Abbrennverbot ist das typische Silvesterfeuerwerk (Raketen, Böller etc.) im Sinne der Vorschriften des Sprengstoffrechts erfasst. Die Verwendung von Bengalos/bengalischen Feuern als Silvesterfeuerwerk ist ohnehin nach den sprengstoffrechtlichen Vorschriften verboten.