Das Land regelt in der Coronaschutzverordnung, was erlaubt ist und was nicht. In drei Stufen soll gelockert werden. Bisher war der Kreis Unna in Stufe 2 und erreicht jetzt Stufe 1. Die greift bei einer stabilen Inzidenz unter 35. Auf einer Sonderseite erklärt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, was in Stufe 1 gilt: www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.
Zentrale Punkte
- Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
- Innengastronomie ist ohne vorherige Tests möglich.
- Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.
- Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen; Bordelle usw. dürfen mit negativem Test öffnen; Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen (negativer Test erforderlich).
- Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.
- Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Die relevanten Inzidenzen für alle kreisfreien Städte und Kreise – auch für den Kreis Unna – werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de/inzidenzen in einer Tabelle veröffentlicht. Alle Details sind auf der genannten Sonderseite des Ministeriums nachzulesen sowie in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW unter www.land.nrw/corona.
– Max Rolke / Kreis Unna –