von Andreas Milk
Der Bergkamener Marvin M. (Namen geändert) ist 20 Jahre alt, ledig, Vater von zwei Kindern. Auf die passt er tagsüber auf. Seine Lebensgefährtin Verena G. geht arbeiten. Er selbst ist arbeitsuchend. In der Nacht zum 10. April – es war etwa 2 Uhr – suchte er Verena G.: Es hatte Streit gegeben, deshalb war die junge Frau mit den beiden Kleinen zu einer Freundin gefahren. Was sonst noch in der Nacht geschah, war jetzt Gegenstand einer Anklage vor dem Kamener Jugendrichter.
Fest steht: Marvin M. tauchte vor dem Haus in Weddinghofen auf, in dem Verena G.s Freundin mit ihrem Mann wohnt. Vor Gericht sagte er: Es sei ihm wichtig gewesen, seine Kinder bei sich zu haben; Verena G. sollte endlich mit ihnen nach Hause zurückkehren.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft verletzte Marvin M. in einem Gerangel den Mann der Freundin mit einem Dachdeckerwerkzeug am Kopf. Die beiden Frauen habe er beleidigt („Schlampe“) und geschlagen. M. bestreitet das: Vielmehr sei er selbst von dem Mann mit einem Schlagstock angegangen worden und habe sozusagen vorbeugend zugelangt, „weil ich sonst selbst verletzt worden wäre“. Die beiden „Damen“ – den Begriff benutzte er mehrmals – habe er nicht angerührt.
Die Freundin von Verena G. erzählte, wegen Marvin M. habe es in der Vergangenheit schon häufig Stress gegeben. Sie selbst sei am 10. April angespuckt worden und habe eine Ohrfeige bekommen. Ihr Mann sei kurz nach der Attacke von M. sogar bewusstlos zusammengebrochen.
Fertig wurde der Richter diesmal mit der Angelegenheit nicht. Der Grund: Marvin M. war ohne Verteidiger. Aber er braucht laut Strafprozessordnung einen angesichts der Strafe, die ihm laut bisherigem Ergebnis der Beweisaufnahme droht. Es wird also einen neuen Termin in der Sache geben – entweder nochmal in Kamen oder am Jugendschöffengericht in Unna. M. wird dann mit einem Pflichtverteidiger erscheinen.