Serie Verkehrsregeln aufgefrischt Teil 5: Auch Fußgänger haben „Vorfahrt“

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Parken auf dem Gehweg, Überholen von Bussen, Einfädeln auf andere Fahrstreifen – im Straßenverkehr wird einiges falsch gemacht. Bei vielen ist die Fahrprüfung auch schon länger her und im hektischen Alltag werden dann so manche Regeln vergessen. In der Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“ werden diese wieder ins Gedächtnis gerufen.

Heute: Auch Fußgänger haben „Vorfahrt“

Ein Fußgänger geht über den Zebrastreifen. Hier ist klar, dass Autofahrer anhalten müssen, um ihn über die Straße gehen zu lassen. Foto Max Rolke – Kreis Unna

Bei einem Zebrastreifen ist die Situation klar: Wenn ein Fußgänger über die Straße möchte, müssen Autofahrer anhalten. Doch wie ist das beim Abbiegen in eine Seitenstraße oder bei Verkehrsinseln mitten auf der Straße? Haben die Fußgänger hier auch „Vorfahrt“?

„Wer abbiegt, muss für Fußgänger, die gerade über die Straße wollen, anhalten“, klärt Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde auf. „Das gilt vor allem auch beim Linksabbiegen. Nicht nur entgegenkommende Fahrzeuge müssen durchgelassen werden, auch Fußgänger.“

Sonderfall Querungshilfe

Querungshilfen für Fußgänger sind im Straßenverkehr häufig zu finden: Es sind die kleinen Verkehrsinseln, die in der Fahrbahnmitte stehen. Hier haben die Fußgänger keine „Vorfahrt“. Sie müssen warten, bis sie die Straße sicher passieren können. „Hier zu halten ist also kein Muss – es ist aber einfach ein netter Zug, jemanden die Straße überqueren zu lassen“, sagt Arnold. PK | PKU

1 Kommentar

  1. „Hier zu halten ist also kein Muss – es ist aber einfach ein netter Zug, jemanden die Straße überqueren zu lassen“, sagt Arnold.

    Herr Arnold hat keine Ahnung. Auf einer Bundesstraße oder einer stark befahrenen Straße innerorts oder außerorts vor einer Überquerungshilfe anzuhalten, ist mehr als gefährlich. Auffahrunfälle mit Personenschäden – vielleicht auch der über die Straße gehende Fußgänger – ist an der Tagesordnung.

    Die Polizei nennt das „Grundloses Starkes Bremsen und Anhalten“ und zieht Schadensersatz nach sich, denn der anhaltende Autofahrer bekommt die ganz Schuld an dem Unfall.

    Genauso stand es bei uns in der Zeitung, in der das Thema mit der Polizi besprochen wurde.

    Herr Arnhold sollte sich mit solchen Wahnsinns-Ratschlägen besser zurückhalten.

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