Die Bezirksregierung Arnsberg hat im September 2019 auf Antrag des Landesbetriebs Straßen NRW das Anhörungsverfahren für den sechsstreifigen Ausbau der A 1 vom Autobahnkreuz Kamen bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne nach dem Bundesfernstraßengesetz eingeleitet. Zwischenzeitlich (seit 2021) hat die Autobahn GmbH das Verfahren als Vorhabenträgerin übernommen.
Der als nächster anstehende Verfahrensschritt ist die mündliche Erörterung der eingegangenen Einwendungen, Bedenken und Stellungnahmen.
Der Erörterungstermin beginnt am
Dienstag, den 9. April 2024, 09:30 Uhr im Gerd Bucerius Saal der Volkshochschule Hamm, Platz der deutschen Freiheit 1
In diesem Termin erhalten diejenigen, die rechtzeitig Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben haben, Gelegenhei unter Moderation der Bezirksregierung, im direkten Gespräch mit der Vorhabenträgerin das Verfahren und die berührten Interessen zu erörtern. Einerseits erhält dabei erhält die Autobahn GmbH Gelegenheit ihr Vorhaben zu erläutern und andererseits die Gegner des Projektes die Möglichkeit, ihre Argumente darzustellen.
Insgesamt wurden rund 100 private Einwendungen erhoben. Darüber hinaus haben die Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben.
Wenn am 9. April aus zeitlichen Gründen nicht alle Einwendungen und Bedenken der anwesenden Einwender und Einwenderinnen erörtert werden können, wird der Termin am 10. April fortgesetzt.
Sämtliche Einwenderinnen und Einwender sowie die Träger öffentlicher Belange haben im Vorfeld des Erörterungstermins die schriftliche Gegenäußerung des Vorhabenträgers auf ihre Einwendung bzw. ihre Stellungnahme mit der schriftlichen Einladung zum Erörterungstermin erhalten.
Sofern keine weitere Planänderung angestrebt wird, entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen im Anschluss an die Erörterung über den Ausgang des Planfeststellungsverfahrens.
Die Maßnahme umfasst den Ausbau der A1 vom Kamener Kreuz bis zur Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne. Sie schließt sich an einen weiteren Ausbauabschnitt an, der bei der Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsverfahren anhängig ist.
Der Abschnitt für den das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg geführt wird, betrifft die Kommunen Kamen, Hamm, Bergkamen, Werne und Nottuln. Eine Ausgleichsmaßnahme befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Ascheberg.
Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 16.09.2019 bis zum 15.10.2019 in den o.g. Kommunen zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Das unter anderem aufgrund eingegangener Einwendungen und Stellungnahmen resultierende Deckblatt lag in den o.g. Kommunen vom 08.05.2023 bis zum 07.06.2023 aus.