„Schwuchtel“ ist eine Beleidigung: Drei Monate Haft

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von Andreas Milk
Bergkamen. Mit Strafrichtern hatte der 26-jährige Sebastian H. (Name geändert) schon oft zu tun. Derzeit läuft eine Bewährungsfrist aus einer früheren Verurteilung. Heute kamen nochmal drei Monate Haft hinzu, ohne Bewährung: Nach Überzeugung von Richter Martin Klopsch hatte sich H. am 14. Juni in Bergkamen der Beleidigung schuldig gemacht. Das Opfer: ein Altenpflege-Azubi.

Der wollte mittags auf der Ebertstraße von der Schule zu seinem Auto gehen, als er hinter sich Stimmen hörte: Sebastian H. saß da zusammen mit einem Freund. Es fiel das Wort „Schwuchtel“, sehr laut, sehr deutlich. Der Azubi ging zu den beiden, fragte, was das eben gewesen sei, und rief die Polizei. Später stellte er Strafantrag.

Beim Gerichtstermin erklärte Sebastian H., am Anfang habe sein Freund zu ihm gesagt: „Guck mal, was für eine Schwuchtel.“ Damit habe der Freund „nur seine Meinung geäußert“. Niemand könne doch etwas dafür, dass der Azubi sich angesprochen fühlte. Er selbst – H. – benutzte den Begriff allerdings ebenfalls: Das sagten übereinstimmend der Azubi und eine Mitschülerin, die in der Nähe war. Und der Richter hatte daran keinerlei Zweifel.

Am Ende also das Urteil: Gefängnis. Schon vor der Verkündung hatte H. angekündigt, „auf jeden Fall in Berufung“ zu gehen. Sogar mit dem – weit komplizierteren – Rechtsmittel der Revision kenne er sich aus.
Und was ist mit seinem Freund, der damals sozusagen Stichwortgeber war? Auch dem droht nun ein Strafprozess; auch für ihn wäre es nicht der erste. Auf dem Zeugenstuhl gab er zu, dass der Satz „Guck mal, was ’ne Schwuchtel!“ von ihm stammte – nachdem Richter Klopsch ihn pflichtgemäß belehrt hatte, er brauche sich als Zeuge nicht selbst rein zu reiten.