Schreckschusswaffe und Spucke: Prozesse erst mal vertagt

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von Andreas Milk
Zwei plötzliche körperliche Angriffe – einer an der Bergkamener Hochstraße, einer auf der Kamener Severinskirmes – hätten an diesem Vormittag Thema vor Gericht sein sollen. Das Problem: Es fehlten entscheidende Leute.

In dem Bergkamener Fall war der Angeklagte Martin G. (35, Namen geändert) pünktlich gemäß Ladung zur Stelle. Am späten Abend des 27. Dezember 2024 soll er drei oder vier Mal eine Schreckschusspistole vor dem Gesicht eines anderen Mannes abgefeuert haben; ein nicht näher benannter Reizstoff sei dabei ausgetreten. Hintergrund war womöglich Eifersucht: Der verletzte Mann war zu dem Zeitpunkt mit der Ex-Freundin von Martin G. zusammen. Genauer aufgeklärt wird die Sache – wenn überhaupt – wohl erst im Spätsommer bei einem weiteren Termin im Kamener Amtsgericht. Denn diesmal waren das Schreckschussopfer und die Frau nicht da. Grund: Wegen eines Versehens bei der Prozessvorbereitung waren die Ladungen an die beiden nicht rausgegangen. Und Martin G. selbst verweigerte die Aussage – sein gutes Recht als Angeklagter.

Ganz anders die Situation im Fall der Attacke bei der Kamener Kirmes. Julian S. soll eine junge Frau angegangen sein – in Form von Anspucken, einem Schlag mit der flachen Hand auf die Wange und Beschimpfungen wie „Hure“ und „Schlampe“. Mutmaßlicher Hintergrund: ein Konflikt zwischen S. und dem Vater der Frau um S.‘ Kontakt zu dessen minderjährigem Sohn. Diesmal waren die Zeugen da – bloß der Angeklagte nicht. Er steht unter Betreuung und ist nicht ganz problemlos zu erreichen. Jedenfalls: Auch in seinem Fall soll es in einigen Wochen nochmal einen Anlauf geben.