Schreckschusswaffe contra „Klingelmännchen“

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von Andreas Milk
Am Nachmittag des 31. Januar: Wieder mal hatten „Klingelmännchen“ den Oberadener Markus H. (Name geändert) genervt. Also hielt er eine Schusswaffe aus seinem Fenster im ersten Stock und zielte damit auf die beiden Jungs unten vorm Haus, 13 und 14 Jahre alt. Eine Reaktion, die zu einer Anklage wegen Bedrohung gegen den Mann führte.
Verhandelt werden sollte darüber jetzt vor dem Amtsgericht in Kamen. Doch Markus H. fehlte.
Die Akten reichten dem Richter aber für ein Urteil – genauer: einen Strafbefehl – aus. Aus ihnen ergibt sich, dass es sich bei der Waffe um eine Schreckschusspistole handelte. Gefunden wurde sie bei einer Wohnungsdurchsuchung unter Markus H.s Wohnzimmercouch. Sie ist von den Behörden inzwischen eingezogen und vernichtet worden. Außerdem existieren Protokolle über das, was H. seinerzeit bei der Polizei aussagte: Dass die beiden Kinder ihn schon oft geärgert hätten und er am 31. Januar eine Art Ausraster bekommen habe.
Viel Geld hat H. nicht: Er lebt von Hartz IV. Laut dem Strafbefehl des Richters muss er nun 900 Euro zahlen. Er kann Einspruch einlegen – es gäbe dann einen neuen Verhandlungstermin. Lässt er auch den verstreichen, würde der Einspruch verworfen.