von Andreas Milk
Unterschiedlicher hätten die Unfallgegner am Mittag des 14. Oktober 2024 kaum sein können: Sattelzug streift Rollstuhl. Die Frau im Rollstuhl stürzt und verletzt sich am Fuß. Passiert ist das in Bergkamen-Oberaden auf der Straße In der Schlenke. Der Mann am Steuer des Lasters, Berufskraftfahrer Amir K. (48, Name geändert), stand jetzt wegen Unfallflucht in Kamen vor dem Strafrichter. Schnell war klar: Von vorsätzlichem Abhauen kann nicht die Rede sein, eher von einem Missverstehen oder Nicht-Wissen.
Die Rollstuhlfahrerin ist Beschäftigte der in Oberaden ansässigen Werkstatt für Behinderte. Eine Videoaufnahme zeigt, wie der Rollstuhl gemächlich, aber ungebremst in Richtung Fahrbahn rollt – seitlich hinein in Amir K.s Lastwagen. Der Laster stoppt. K. steigt aus. Andere Leute – darunter Betreuer aus der Werkstatt – kommen angelaufen. Sie kümmern sich um die Verletzte, bugsieren sie wieder in den Rollstuhl. Irgendwer soll gesagt haben, K. könne ruhig weiterfahren. Also steigt K. wieder ein, fährt ein Stück auf den Betriebshof seiner Firma, nur wenige Meter entfernt. Er habe vorher den Leuten gesagt, falls jemand ihn noch wegen des Unfalls sprechen wolle, sei er gleich gegenüber zu finden, schilderte er dem Richter. Die Firma rief ihn dann nach Feierabend zuhause an: Die Polizei sei da gewesen, wolle mit ihm reden. Noch am selben Tag fuhr K. auf die Wache.
Seitdem war er seinen Führerschein los – und seinen Job. Den Führerschein erhielt er nun vom Richter zurück. Das Verfahren wurde wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt. Als Buße muss K. 600 Euro an die Deutschen Kinderhospizdienste zahlen. Danach ist der Fall für ihn endgültig erledigt.
K. hätte nicht verschwinden dürfen. Aber andererseits war er eben nicht wirklich verschwunden, sondern sehr wohl greifbar. Offen ist noch, ob Mitarbeiter der Behindertenwerkstatt Konsequenzen zu erwarten haben. Es wird ermittelt. Dass der Rollstuhl sich selbstständig machen konnte, wird von Juristen womöglich als fahrlässige Körperverletzung gewertet.
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