Rumäne angeklagt: Verwirrung um Schein- und Schwarzarbeit

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von Andreas Milk
Wenn vor dem Amtsgericht in Kamen Betrugsfälle verhandelt werden, die mit dem Jobcenter zu tun haben, liegt das meist daran, dass jemand die Aufnahme einer Arbeit verschwiegen hat – einfach, um weiter Unterstützung zu kassieren. Diesmal war es anders. Der Bergkamener Eugen F. (52, Namen geändert) soll gegenüber dem Jobcenter Kreis Unna ein Arbeitsverhältnis vorgetäuscht haben, das es gar nicht gab. Hintergrund: F. war mit seiner Familie aus Rumänien nach Deutschland gekommen. Er brauchte Geld für sich, seine Frau, seine drei Kinder. Um in Deutschland anspruchsberechtigt zu sein, benötigte er erst mal den Nachweis einer Arbeitsstelle. Rund 10.000 Euro – so die Anklage – bezog Eugen F. zu Unrecht von November 2017 bis Februar 2018.

In der Sache erging im September 2023 ein Strafbefehl: sechs Monate Haft auf Bewährung, dazu Einziehung der Schadenssumme. F. legte Einspruch ein. So kam es jetzt zu dem Verhandlungstermin beim Kamener Strafrichter. Er habe sehr wohl gearbeitet, versicherte F. – so lange, bis ein Krankenhausaufenthalt und eine Bauch-OP ihn daran hinderten.

Den mutmaßlich falschen Arbeitsvertrag soll F. gegen ein Entgelt von einem Mann ausgehändigt bekommen haben, gegen den die in Bochum ansässige NRW-Schwerpunktstaatsanwaltschaft für solche Delikte inzwischen ein Hafturteil erwirkt hat. Es handelt sich um den 62-jährigen Bauunternehmer Heinz T., der seine Strafe in der JVA Remscheid absitzt. Bis Dezember 2025 soll das dauern. Im Kamener Prozess gegen Eugen F. sagte er als Zeuge aus. F. habe keinen Vertrag bei ihm gehabt, erklärte er – wohl aber sei F.s Frau als Reinigungskraft bei ihm tätig gewesen. Verwirrend: Es existiert ein Vertragsformular mit einem Namen, der in Deutschland als Frauenname gebräuchlich ist, in Rumänien als Männername. Alles ein Missverständnis? „Ich bin davon ausgegangen, dass ich einen Vertrag mit der Frau gemacht habe“, sagte Heinz T. dem Gericht.

Nach einer langwierigen Befragung war klar, dass nicht wirklich viel klar war. In dem Komplex scheint es sowohl Scheinarbeitsverträge als auch klassische Schwarzarbeit gegeben zu haben. Die Staatsanwältin aus Bochum, eigens für den Termin nach Kamen gereist, war am Ende einverstanden, auf die Einziehung der 10.000 Euro zu verzichten, wenn Eugen F. die Bewährungsstrafe akzeptiere – weil sie ihren „guten Tag habe“, so die Juristin. F., der ursprünglich freigesprochen werden wollte, nahm an. Die kommenden drei Jahre muss er „sauber“ bleiben – sonst droht Vollstreckung der sechsmonatigen Haftstrafe.