Rüdiger Weiß: Landesregierung drückt sich vor Aussage über zukünftige Stellenzuweisungen für die Kreispolizei Unna

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Ende Juni hatte Landrat Michael Makiolla an die neue Landesregierung appelliert, die Kreispolizei Unna mit zusätzlichen Polizistinnen und Polizisten auszustatten. (Siehe auch hier) Wenige Wochen später stellte der wiedergewählte Bergkamener SPD-Landtagsabgeordnete zu diesem Thema eine Kleine Anfrage an die Landesregierung. Jetzt liegt die Antwort von Innenminister Herbert Reul vor. Sie befriedigt Rüdiger Weiß nicht. In ihrer Antwort drücke sich die Landesregierung um klare Aussagen, kritisiert er.

SPD-Landtagsabgeordneter Rüdiger Weiß

Die Planstellen für Polizeibeamtinnen und -beamte werden seit vielen Jahren auf der Grundlage der jeweiligen Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung den einzelnen Kreispolizeibehörden und Polizeipräsidien im Land zugeordnet. Diese Entwicklung wird dabei jährlich zum 01. September neu erhoben und nimmt die Fallzahlen der letzten zehn Jahre in den Blick. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die schwarz-gelbe Landesregierung vollmundig angekündigt, zukünftig die Verteilung der Polizeikräfte zu optimieren, um eine bestmögliche Sicherheit sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten sicherzustellen. Die Reaktion der schwarz-gelben Landesregierung auf Anfrage des örtlichen Landtagsabgeordneten Rüdiger Weiß, wie das denn konkret aussehen soll, lassen seiner Meinung nach jedoch Zweifel an der Einhaltung dieses Versprechens aufkommen.

Hierzu erklärt Rüdiger Weiß: „Natürlich ist es für uns in Kamen, Bergkamen und Bönen von großer Bedeutung zu erfahren, wie sich die Personalplanung der Landesregierung konkret in der Kreispolizeibehörde Unna auswirkt. Eine vor diesem Hintergrund von mir bei der Landesregierung eingereichte „Kleine Anfrage“ wurde jetzt allerdings nur sehr oberflächlich und ohne entsprechende konkrete Angaben beantwortet. Damit stellt sich die Frage, ob die Landesregierung die von der schwarz-gelben Koalition gemachten vollmundigen Ankündigungen nach einer deutlichen Erhöhung der Polizeipräsenz einhalten wird. Wir werden die Landesregierung jedenfalls daran erinnern, dass derjenige, der viel verspricht, seine Ankündigungen auch einhalten muss. Bisher drückt sich CDU-Innenminister Herbert Reul vor jeder Festlegung. Die Bürger haben aber ein Recht darauf zu erfahren, ob es künftig mehr oder weniger Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auf unseren Straßen gibt. Da bleibt Schwarz-Gelb jede Antwort schuldig.“

Stellungnahme von Landesinnenminister Herbert Reul im Wortlaut:

Frage 1

Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte zum diesjährigen Nachersatztermin am 1. Oktober 2017?

Antwort: Die Personalzuweisungen an die Kreispolizeibehörden (KPB) in der Laufbahngruppe 2.1 erfolgen im Rahmen des jährlichen Nachersatz und Versetzungsverfahrens zum 01. September. Grundlagen hierfür sind – wie in den Vorjahren auch – die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV), die von den Kreispolizeibehörden KPB gemeldeten IST-Stärken zum Stichtag 01. April sowie bekannte stärkerelevante Entwicklungen (bspw. Planbare Zurruhesetzungen).

Aufgrund einer von der Vorgängerregierung nicht ausreichend durchgeführten, strategischen Planung des polizeilichen Nachersatzes ergaben sich die Erfordernisse für kurzfristige Entscheidungen im diesjährigen Nachersatzverfahren.

Die vor dem Hintergrund der aktuellen Sicherheitslage notwendige Erhöhung des Stellensockels Staatsschutz und Einrichtung zusätzlicher Mobiler Einsatzkommandos, die ursprünglich geplante Einrichtung von zwei weiteren Einsatzzügen bei den Bereitschaftspolizeihundertschaften sowie die Fortschreibung des landesweiten Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens als eine der wesentlichen Grundlagen für die Berechnungen der BKV, stellten zudem in diesem Jahr eine Ausgangssituation dar, die für viele KPB zum Teil deutliche Personalverluste in der BKVZielsollstärke zur Folge gehabt hätten. Darüber hinaus musste berück sichtigt werden, dass sich die Abbrecher- und Durchfallerquote von rund 12% bei den in der Ausbildung befindlichen Kommissaranwärterinnen und -anwärtern auf das im Nachersatzverfahren tatsächlich zur Verfügung stehende Verteilpotential auswirken wird.

Es war daher im Interesse aller 47 KPB unumgänglich, kurzfristig Maßnahmen zu treffen, die zu einer besseren Personalausstattung für alle KPB führen. Neben dem diesjährigen Verzicht auf die Einrichtung der zwei weiteren Einsatzzüge bei den Bereitschaftspolizeihundertschaften wurden den meisten KPB durch die neue Landesregierung noch zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten für Regierungsbeschäftigte zur Verfügung gestellt. Die insgesamt 100 Einstellungsmöglichkeiten wurden vor rangig für die Behörden vorgesehen, die in diesem Jahr Rückgänge in der BKV-Zielsollstärke zu verzeichnen haben. Darüber hinaus kamen die Potentiale, die sich aus den landesweiten Lebensarbeitszeitverlängerungen ergeben (ca. 150 Planstellen), im diesjährigen Nachersatzverfahren nicht mehr nur den Schwerpunktbehörden, sondern allen KPB zu Gute, was ebenfalls zu einer Entlastung aller KPB führte.

Frage 2

Falls keine Änderung der Kriterien zur Verteilung der neu ausgebildeten Polizeikräfte in diesem Jahr erfolgen soll: Welche Änderungen sind für die Jahre 2018 bis 2021 geplant?

Frage 3

Welche weiteren Kriterien wird die Landesregierung für die Verteilung von Planstellen für Polizeibeamtinnen und -beamte anlegen?

Frage 4

Falls Änderungen geplant sind – wie wirken sich diese voraussichtlich auf die Zahl der zugewiesenen Polizeikräfte zum jeweiligen Stichtag (bitte für die Jahre 2017 bis 2022 einzeln aufführen) in der Kreispolizeibehörde Unna aus?

Frage 5

Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Personalschlüssel – unabhängig von der bereits von der Vorgängerregierung angestrebten Erhöhung der Einstellungszahlen auf 2.300 p.a. – zulasten der Kreispolizeibehörde Unna verändert wird?

Die Fragen 2 bis 5 werden zusammengefasst beantwortet.

Ein wichtiges Ziel der Landesregierung ist es, die Verteilung von Polizeikräften auf die KPB so zu optimieren, dass sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten von Nordrhein-Westfalen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist. Dies stellt eine der wesentlichen anstehenden Herausforderungen dar und erfordert gemeinsame Anstrengungen zusammen mit den Kreispolizeibehörden und den Personalvertretungen. Insofern hat das Ministerium des Innern veranlasst, dass die Systematik der BKV einer kritischen Prüfung unterzogen wird.

Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung insbesondere folgende, langfristig wirkende Maßnahmen zur Verstärkung der Polizei in NRW zu veranlassen:

  • mindestens bis zum Jahr 2022 jährliche Einstellungsermächtigungen in Höhe von 2.300 Kommissaranwärterinnen und -anwärter
  • zusätzliche Zuweisung von jährlich jeweils 500 Stellen für Regierungsbeschäftigte
  • Entfristung der bereits 2016 zugewiesenen 350 Stellen für Regierungsbeschäftigte

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul