von Andreas Milk
Er ist 81 Jahre alt, hat sich im Leben nie strafbar gemacht – und saß jetzt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz als Angeklagter vor dem Richter in Kamen: Der Bergkamener Walter P. (Name geändert) hatte bis Januar zwei Dutzend Revolver, Pistolen, Flinten unerlaubt in seinem Besitz. Ein Waffennarr? Von wegen.
Ursprünglich gehörten die Waffen P.s Vater. Der hatte sie schon während der Weltkriege gesammelt. 1980 starb er; bereits fünf Jahre vorher war die Sammlung der alten „Schätzchen“ beim Kreis registriert worden. Gut vier Jahrzehnte sollte es dauern, bis der Kreis sich bei Sohn Walter nach dem Verbleib der väterlichen Waffen erkundigte. P. gab zu, er habe sie noch. Weil das nicht in Ordnung war, versuchte er sie zu verkaufen. Aber keiner wollte die „asbach-uralten“ (Walter P.) Dinger haben, auch nicht der Büchsenmacher im Schießsportzentrum Overberge. Und Walter P. selbst wollte sie am allerwenigsten: Er möge keine Waffen, sei statt beim „Bund“ beim THW gewesen, und einem Schützenverein habe er auch nie angehört.
P.s Fehler: Er kümmerte sich nicht weiter um die Angelegenheit, ließ Fristen, die der Kreis ihm setzte, verstreichen. Dann reichte es dem Kreis. Am 22. Januar dieses Jahres schickte er die Polizei zu Walter P. – die Beamten nahmen das Waffenarsenal mit. Ein Strafverfahren folgte.
Letztlich profitieren nun Tiere davon. Genauer: Orang-Utans. Denn der Richter entschied mit Zustimmung Walter P.s und des Staatsanwaltes: Das Verfahren wird eingestellt gegen Zahlung einer Buße von 750 Euro an den Verein „Borneo Orangutan Survival Deutschland“. Dieser Verein kümmert sich darum, kranke und verletzte Tiere auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten und auszuwildern.