Regelrecht verzockt: Geldstrafe für „Selbstbedienung“ am EC-Automat

image_pdfimage_print

von Andreas Milk
Drei Mal hat Barir M. (34, Namen geändert) am 4. und 5. Dezember 2019 an einem Automaten der Volksbank in Bergkamen Geld vom Konto seines Bekannten Georg P. abgehoben: insgesamt 3.500 Euro. Gedurft hat er das nach Überzeugung des Kamener Strafrichters nicht: Wegen Computerbetrugs verurteilte er M. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro.

Viel war im Prozess von der Vorgeschichte die Rede. Barir M. und der deutlich ältere Georg P. hatten sich in Hamm während einer Reha kennengelernt. Beide sind schwer krank. Barir M. bekommt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Offenbar wollte Georg P. dem jungen Mann helfen. Nach und nach floss ein fünfstelliger Betrag an Barir M.

Der behauptete nun: Es habe sich um geschenktes Geld gehandelt, und auch die drei Abhebungen Anfang Dezember seien mit Georg P. abgesprochen gewesen. Georg P.s Frau dagegen erklärte als Zeugin: „Nie und nimmer“ hätte ihr Mann das Geld einfach so her gegeben. Und tatsächlich: Es existiert ein Darlehensvertrag über eine Summe von rund 12.000 Euro, unterschrieben von Barir M. – bloß will der gar nicht gewusst haben, was da genau auf dem Papier stand.

Dass er die PIN von Georg P.s Girokarte kannte, lässt sich damit erklären, dass P. ihm vertraute und ihn wohl früher einmal um einen Gang zum Automaten gebeten hatte. Dass Barir M. am 4. Dezember die Girokarte hatte, lag daran, dass P. kurz zuvor bei einem Besuch seine Brieftasche bei Barir M. verloren hatte.

Inzwischen geht es Georg P. nach Angaben seiner Frau zu schlecht, um vor Gericht aussagen zu können. Er habe eine Gehirnentzündung gehabt, sechs Wochen im Koma gelegen.

So oder so war Barir M. nach Ansicht des Richters „reif“ für ein Urteil: Entweder, er hat die Karte ohne Wissen Georg P.s benutzt – oder, er hat P. über den Zweck der Abhebung belogen. Der Hintergrund: Barir M. hatte ausgesagt, Georg P. habe ihm die 3.500 Euro überlassen wollen, um Schulden oder andere dringende Sachen zu bezahlen. Tatsächlich aber habe er, M., das Geld schlicht verzockt: Er sei spielsüchtig.