Reduzierung des Elternbeitrages: Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

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Ab dem 08. Juni startet in ganz NRW ein eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen. Damit können wieder alle Kinder ihre KiTa besuchen, allerdings reduziert sich der Betreuungsumfang grundsätzlich um 10 Betreuungsstunden wöchentlich.

Nachdem die Elternbeiträge in den Monaten April und Mai komplett erlassen wurden, müssen die Eltern für die Monate Juni und Juli die Hälfte des festgesetzten Beitrages zahlen. Die Einziehung der Essensbeiträge regelt jede Einrichtung individuell.

Um diese Regelung praktikabel durchführen zu können, werden in Bergkamen die Beitragszahlung im Juni noch einmal ausgesetzt, dafür wird im Juli der volle Betrag erhoben. Damit verfährt das Jugendamt entsprechend der Handhabung, wie in allen Kommunen des Kreises Unna.

In der Kindertagespflege kann die Betreuung ab dem 08.06. wieder im Rahmen der bestehenden Betreuungsverträge erfolgen. Die Elternbeiträge werden aber entsprechend der Regelung für die Kindertageseinrichtungen im Juni und Juli ebenso zur Hälfte erlassen. Auch hier erfolgt im Juni keine Anforderung, dafür wird im Juli der volle Betrag eingezogen. Obwohl die Beiträge in der Kindertagespflege, anders als die im Voraus zu leistenden Beiträge für die Kitas, erst im Nachhinein erhoben werden, wurden alle Elternbeiträge zeitgleich erlassen oder reduziert.